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UP 2/80 - Darstellung von Untersuchungsergebnissen aus der Untersuchung von Abfällen
Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen und chemischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Abfällen
Stand Februar 1980
(LAGa / Länderarbeitsgemeinschaft Abfall(aufgehoben))
1. Vorbemerkungen
Bei Darstellung von Untersuchungsergebnissen ist es notwendig, alle Kriterien heranzuziehen, die für die Beurteilung wesentlich sein können. Zur Auswahl geeigneter Untersuchungsparameter ist deshalb der Zweck der Untersuchung anzugeben.
2. Beschreibung der Proben
Die Proben sind genau zu beschreiben einschließlich eventueller Änderungen in der Probenbeschaffenheit bis zur Untersuchung. Auf Konservierungsmaßnahmen ist ggf. hinzuweisen. Sofern ein Probenahmeprotokoll gem. der Kurzfassung der Probenahmerichtlinie PN 2/78 vorliegt, kann darauf Bezug genommen werden.
3. Darstellung der durchgeführten Untersuchungen
Alle Untersuchungsparameter sind möglichst nach standardisierten Methoden, wie DIN-Verfahren, LAGA-Richtlinien u. ä., zu bestimmen.
Soweit Untersuchungsparameter nicht nach Standardmethoden bestimmt werden, sind die angewandten Untersuchungsverfahren anzugeben. Dazu gehört ggf. auch eine Beschreibung nicht allgemein gebräuchlicher Apparaturen und Gerätetypen. Verfahrensschritte, Störungen und Vorkommnisse, die auf das Analysenergebnis von wesentlichem Einfluß sein können, sind festzuhalten.
4. Angabe der Ergebnisse
Zur Angabe der Ergebnisse ist das "Untersuchungsprotokoll" nach dem beiliegenden Muster anzufertigen.
In einem allgemeinen Teil 1 sollen Angaben über Eingang, Labornummer, Art und Entnahmeort der Probe, über deren Zustand und über die Vorbehandlung gemacht werden. Ferner ist der Zeitpunkt der Untersuchung mitzuteilen. Zusätzlich ist anzugeben, wer die Probenahme wann und aus welchem Grund veranlaßt hat. Falls ein Probenahme-Protokoll vorliegt, ist eine Ablichtung beizufügen. In diesem Fall erübrigt es sich, die dem Probenahme-Protokoll zu entnehmenden Angaben gesondert mitzuteilen.
Die Ergebnisse der analytischen Untersuchungen sind unter Verwendung der Formblätter nach Teil II und III anzugeben.
Die Maßeinheit der einzelnen Parameter muß angegeben werden, da in der Regel sowohl Hauptbestandteile als auch Spurenkomponenten bestimmt werden müssen. Eine einheitliche Maßangabe ist daher in der Regel nicht möglich. Zweckmäßig werden die Hauptbestandteile in Massenprozent (m-%) und die Spurenkomponenten in Massenteile pro Million angegeben, was z.B. mg/kg entspricht.
Die Genauigkeit, mit der die untersuchten Parameter bestimmt werden, soll angegeben werden. Es soll durch die Zahlenangaben nicht der Eindruck einer größeren Genauigkeit erweckt werden als tatsächlich besteht.
5. Abschließende Beurteilung
Die abschließende analytische Beurteilung soll das aus den Untersuchungsergebnissen erkennbare Gefahrenpotential des Abfalls verdeutlichen. Ggf. sind aufgrund der Analysenergebnisse Hinweise auch zur Behandlung bzw. Beseitigung des Abfalls zu geben
Für die Bewertung des Gefahrenpotentials sind jedoch außer den Analysenergebnissen insbesondere zu berücksichtigen:
Muster eines Untersuchungsprotokolls | Anhang |
Teil I
A) Betreff:
Grund der Probenahme und Zweck der Untersuchung
Veranlasser:
Probenehmer:
B) Beilagen: Probenahmeprotokoll, gem. Richtlinie PN 2/78k
C) Probenbeschreibung: | Proben-Nr. | ||
Bezeichnung/Aufschrift | |||
Entnahmeort: | |||
Entnahme am: | |||
Eingang am: | |||
Probenart: | |||
Gefäßmaterial: | |||
Menge der Probe: | |||
Vorbehandlung bei Entnahme: | |||
D) Ergebnis von Vorprüfungen: | |||
Farbe | |||
Geruch | |||
Konsistenz | |||
Verh. fest: flüssig | |||
Cyanid Feldmethode | |||
Reaktion mit Wassern | |||
Reaktion mit 10 % HCl | |||
Reaktion mit 10 % NaOH | |||
Oxidation von Jodid-Lösung | |||
Reduktion von Jod-Lösung | |||
Anleitung zur Verwendung des Untersuchungsprotokolls
Vom Veranlasser der Untersuchung bzw. bei Entgegennahme der Probe ist Teil I möglichst weitgehend auszufüllen und in den Spalten Parameter" oder "Proben-Nr." von Teil II die jeweils gewünschte Untersuchung anzukreuzen. Untersuchungsparameter, die nicht vorgedruckt sind, werden von Hand in die freien Zellen bei Teil II bzw. III eingetragen.
Im Labor sind die angekreuzten Untersuchungen durchzuführen und die Meßwerte in den Spalten Proben-Nr. anzugeben. Bei zu geringem Probenvolumen ist durch Rücksprache mit dem Veranlasser zu klären, welche Untersuchungen eventuell entfallen kommen. Besondere Beobachtungen bei der Probenvorbehandlung und -untersuchung sind unbedingt anzugeben.
Unter 1 ist fallweise anzugeben:
Reaktion: heftig, sichtbar, nicht sichtbar, Entwicklung von Gas, Geruch oder Wärme
Unter 2 ist anzugeben: ja oder nein
E) Bemerkungen:
Teil II
Untersuchung der Proben ab _______________ von ____________________
Vorbehandlung:
Besondere Beobachtungen bei Vorbehandlung:
Untersuchungsergebnisse
Parameter | Methode | Maßeinheit Genauigk. | Proben-Nr. | ||
Farbe | |||||
Geruch | |||||
Konsistenz | |||||
pH-Wert | |||||
Abdampfrückstand v. 1. Eluat | n. DEV S4 | ||||
Trockenrückstand | 105 °C | ||||
Trocknungsverlust | 105 °C | ||||
Glührückstand | 800 °C | ||||
Glühverlust | 800 °C | ||||
Heizwert | |||||
Flammpunkt | |||||
Kohlenwasserstoffe | |||||
Phenole wasserdampf flüchtig | |||||
PCB | |||||
PAH | |||||
Kohlenstoff, gesamt | |||||
Carbonat (C) | |||||
Kohlenstoff, Organ. | |||||
Wasserstoff | |||||
Stickstoff | |||||
Ammoniumstickstoff (N) | |||||
Schwefel | |||||
Chlor | |||||
Fluor | |||||
Phosphor | |||||
Cyanid, gesamt | |||||
Cyanid, leicht freisetzbar | |||||
Natrium | |||||
Kalium | |||||
Magnesium | |||||
Calcium | |||||
Eisen gesamt | |||||
Mangan, gesamt | |||||
Chrom, gesamt | |||||
Chromat | |||||
Nickel | |||||
Kupfer | |||||
Zink | |||||
Cadmium | |||||
Quecksilber | |||||
Blei | |||||
Arsen | |||||
Thallium | |||||
Teil III Sonderuntersuchungen:
Parameter | Methode | Maßeinheit Genauigk. | Proben-Nr. | ||
|
Teil IV Abschließende Bemerkungen
ENDE |
(Stand: 06.02.2021)
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