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Regelwerk

UP 2/80 - Darstellung von Untersuchungsergebnissen aus der Untersuchung von Abfällen
Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen und chemischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Abfällen

Stand Februar 1980
(LAGa / Länderarbeitsgemeinschaft Abfall(aufgehoben))


1. Vorbemerkungen

Bei Darstellung von Untersuchungsergebnissen ist es notwendig, alle Kriterien heranzuziehen, die für die Beurteilung wesentlich sein können. Zur Auswahl geeigneter Untersuchungsparameter ist deshalb der Zweck der Untersuchung anzugeben.

2. Beschreibung der Proben

Die Proben sind genau zu beschreiben einschließlich eventueller Änderungen in der Probenbeschaffenheit bis zur Untersuchung. Auf Konservierungsmaßnahmen ist ggf. hinzuweisen. Sofern ein Probenahmeprotokoll gem. der Kurzfassung der Probenahmerichtlinie PN 2/78 vorliegt, kann darauf Bezug genommen werden.

3. Darstellung der durchgeführten Untersuchungen

Alle Untersuchungsparameter sind möglichst nach standardisierten Methoden, wie DIN-Verfahren, LAGA-Richtlinien u. ä., zu bestimmen.

Soweit Untersuchungsparameter nicht nach Standardmethoden bestimmt werden, sind die angewandten Untersuchungsverfahren anzugeben. Dazu gehört ggf. auch eine Beschreibung nicht allgemein gebräuchlicher Apparaturen und Gerätetypen. Verfahrensschritte, Störungen und Vorkommnisse, die auf das Analysenergebnis von wesentlichem Einfluß sein können, sind festzuhalten.

4. Angabe der Ergebnisse

Zur Angabe der Ergebnisse ist das "Untersuchungsprotokoll" nach dem beiliegenden Muster anzufertigen.

In einem allgemeinen Teil 1 sollen Angaben über Eingang, Labornummer, Art und Entnahmeort der Probe, über deren Zustand und über die Vorbehandlung gemacht werden. Ferner ist der Zeitpunkt der Untersuchung mitzuteilen. Zusätzlich ist anzugeben, wer die Probenahme wann und aus welchem Grund veranlaßt hat. Falls ein Probenahme-Protokoll vorliegt, ist eine Ablichtung beizufügen. In diesem Fall erübrigt es sich, die dem Probenahme-Protokoll zu entnehmenden Angaben gesondert mitzuteilen.

Die Ergebnisse der analytischen Untersuchungen sind unter Verwendung der Formblätter nach Teil II und III anzugeben.

Die Maßeinheit der einzelnen Parameter muß angegeben werden, da in der Regel sowohl Hauptbestandteile als auch Spurenkomponenten bestimmt werden müssen. Eine einheitliche Maßangabe ist daher in der Regel nicht möglich. Zweckmäßig werden die Hauptbestandteile in Massenprozent (m-%) und die Spurenkomponenten in Massenteile pro Million angegeben, was z.B. mg/kg entspricht.

Die Genauigkeit, mit der die untersuchten Parameter bestimmt werden, soll angegeben werden. Es soll durch die Zahlenangaben nicht der Eindruck einer größeren Genauigkeit erweckt werden als tatsächlich besteht.

5. Abschließende Beurteilung

Die abschließende analytische Beurteilung soll das aus den Untersuchungsergebnissen erkennbare Gefahrenpotential des Abfalls verdeutlichen. Ggf. sind aufgrund der Analysenergebnisse Hinweise auch zur Behandlung bzw. Beseitigung des Abfalls zu geben

Für die Bewertung des Gefahrenpotentials sind jedoch außer den Analysenergebnissen insbesondere zu berücksichtigen:


.

Muster eines Untersuchungsprotokolls  Anhang

Teil I

A) Betreff:

Grund der Probenahme und Zweck der Untersuchung

Veranlasser:

Probenehmer:

B) Beilagen: Probenahmeprotokoll, gem. Richtlinie PN 2/78k

C) Probenbeschreibung:   Proben-Nr.  
       
Bezeichnung/Aufschrift      
Entnahmeort:      
Entnahme am:      
Eingang am:      
Probenart:      
Gefäßmaterial:      
Menge der Probe:      
Vorbehandlung bei Entnahme:      
D) Ergebnis von Vorprüfungen:
Farbe      
Geruch      
Konsistenz      
Verh. fest: flüssig      
Cyanid Feldmethode      
Reaktion mit Wassern      
Reaktion mit 10 % HCl      
Reaktion mit 10 % NaOH      
Oxidation von Jodid-Lösung      
Reduktion von Jod-Lösung      
       
       

Anleitung zur Verwendung des Untersuchungsprotokolls

Vom Veranlasser der Untersuchung bzw. bei Entgegennahme der Probe ist Teil I möglichst weitgehend auszufüllen und in den Spalten Parameter" oder "Proben-Nr." von Teil II die jeweils gewünschte Untersuchung anzukreuzen. Untersuchungsparameter, die nicht vorgedruckt sind, werden von Hand in die freien Zellen bei Teil II bzw. III eingetragen.

Im Labor sind die angekreuzten Untersuchungen durchzuführen und die Meßwerte in den Spalten Proben-Nr. anzugeben. Bei zu geringem Probenvolumen ist durch Rücksprache mit dem Veranlasser zu klären, welche Untersuchungen eventuell entfallen kommen. Besondere Beobachtungen bei der Probenvorbehandlung und -untersuchung sind unbedingt anzugeben.

Unter 1 ist fallweise anzugeben:

Reaktion: heftig, sichtbar, nicht sichtbar, Entwicklung von Gas, Geruch oder Wärme

Unter 2 ist anzugeben: ja oder nein

E) Bemerkungen:

Teil II

Untersuchung der Proben ab _______________ von ____________________

Vorbehandlung:

Besondere Beobachtungen bei Vorbehandlung:

Untersuchungsergebnisse

Parameter Methode Maßeinheit Genauigk. Proben-Nr.
     
Farbe          
Geruch          
Konsistenz          
pH-Wert          
Abdampfrückstand v. 1. Eluat n. DEV S4        
Trockenrückstand   105 °C      
Trocknungsverlust   105 °C      
Glührückstand   800 °C      
Glühverlust   800 °C      
Heizwert          
Flammpunkt          
Kohlenwasserstoffe          
Phenole wasserdampf flüchtig          
PCB          
PAH          
           
           
           
Kohlenstoff, gesamt          
Carbonat (C)          
Kohlenstoff, Organ.          
Wasserstoff          
Stickstoff          
Ammoniumstickstoff (N)          
Schwefel          
Chlor          
Fluor          
Phosphor          
Cyanid, gesamt          
Cyanid, leicht freisetzbar          
           
           
Natrium          
Kalium          
Magnesium          
Calcium          
Eisen gesamt          
Mangan, gesamt          
Chrom, gesamt          
Chromat          
Nickel          
Kupfer          
Zink          
Cadmium          
Quecksilber          
Blei          
Arsen          
Thallium          
           
           

Teil III Sonderuntersuchungen:

Parameter Methode Maßeinheit Genauigk. Proben-Nr.
     
 


         

Teil IV Abschließende Bemerkungen

ENDE

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