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III. Probenahme und Analytik
1. Allgemeine Grundsätze
Die Anleitung gibt Vorgaben, wie bei der Probenahme, der Probenbehandlung, der Analytik und bei der Beurteilung der Analysenergebnisse im einzelnen verfahren werden soll.
Dabei sind zwei verschiedene Ebenen zu unterscheiden:
Bei den durchzuführenden Untersuchungen sind die einschlägigen DIN-Normen sowie die im folgenden festgelegten Anforderungen an die Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik zu beachten. Ihre Einhaltung ist die Grundlage für den Vergleich gemessener Stoffkonzentrationen mit den in den Technischen Regeln festgesetzten Zuordnungswerten.
1.1 Probenahme
Die Probenahme ist so durchzuführen, daß das zu beurteilende Material repräsentativ erfaßt wird. Die verschiedenen Untersuchungsebenen erfordern allerdings ein differenziertes Vorgehen bei der Probenahme. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der zu entnehmenden Proben und die Wahl des geeigneten Probenahmeverfahrens.
1.1.1 Probenahmegeräte
Bei der Auswahl des Probenahmegerätes ist darauf zu achten daß die zu entnehmende Probe nicht durch Materialien der Geräte mit später zu untersuchenden Substanzen kontaminiert wird. Ebenso sollte das Material des Entnahmegerätes gegenüber den im zu untersuchenden Material befindlichen Substanzen und Stoffen inert sein.
1.1.2 Probenahmeprotokoll
Verfahrensweisen und Ergebnisse der Probenahme sind in geeigneter Weise zu dokumentieren. Dazu ist ein Probenahmeprotokoll anzufertigen, das mindestens die in Abb. III.3-1 vorgegebenen Angaben enthält.
Abb.: III. 3-1: Protokoll über die Entnahme einer Reststoff-/Abfallprobe
Protokoll über die Entnahme einer Reststoff-/Abfallprobe |
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Entnehmende Stelle | Zweck der Probenahme | ||||||
1. Probenahmestelle: (Bezeichnung, Nr. im Lageplan) 2. Lage: TK __________ Rechts [ ][ ][ ][ ][ ][ ] Hoch [ ][ ][ ][ ][ ][ ] 3. Zeitpunkt der Probenahme Datum/Uhrzeit_________________ 4. Art der Probe (Boden/Schlacke/gem. Teil II) 5. Entnahmegerät_______________________________________ 6. Art der Probenahme Einzelprobe [ ] Mischprobe [ ] 6a)bei Mischproben: Zahl der Einzelproben__________________ |
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7. Entnahmedaten: | |||||||
Probenbezeichnung/ -nummer |
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Entnahmetiefe | |||||||
Farbe | |||||||
Geruch | |||||||
Probenmenge | |||||||
Probenbehälter | |||||||
Probenkonservierung | |||||||
8. Bemerkungen/Begleitinformationen______________________ [ ] Fortsetzung siehe Rückseite
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Probenehmer/Fahrer |
8. Bemerkungen/Begleitinformationen: |
1.2 Probenbehandlung
1.2.1 Konservierung, Transport und Lagerung
Aufbewahrung von Proben vor Ort, während des Transports und im Labor sind Teilschritte der Untersuchung und daher bis ins Detail zu planen, mit großer Sorgfalt durchzuführen und zu dokumentieren.
Für Transport und Lagerung sind geeignete, dicht schließende Gefäße erforderlich. Sie sind vor dem Einsatz sorgfältig zu reinigen. Die Behälter müssen so beschaffen sein, daß Beeinflussungen der Probe durch Bestandteile des Behältermaterials ausgeschlossen sind. In der Regel stellen Glasgefäße die geeignetsten Probenbehälter dar. Soll sich die Analyse lediglich auf anorganische Inhaltsstoffe erstrecken, so können auch Behälter aus Kunststoff verwendet werden.
Für die Bestimmung leichtflüchtiger Komponenten sind die Einzelproben vor Ort bereits entsprechend der jeweiligen Analysenmethoden zu behandeln.
Die Veränderung lichtempfindlicher Parameter ist durch Aufbewahrung in dunklen Gefäßen zu minimieren. Das Probenmaterial ist sofort nach der Entnahme in die dafür vorgesehenen Gefäße zu überführen. Der Transport ins Labor soll gekühlt und dunkel erfolgen.
Die Proben sind im Labor umgehend zur Analyse vorzubereiten und auch zu untersuchen, da viele Inhaltsstoffe Umwandlungsprozessen unterworfen sind. Sofern eine sofortige Untersuchung nicht möglich ist, ist in Abhängigkeit von den zu untersuchenden Stoffen eine geeignete Aufbewahrungsform für die aufbereitete Probe zu wählen.
1.2.2 Gewinnung der Analysenprobe/Probenvorbereitung
Zur Probenvorbereitung gehören die Vorgänge des Mischens, Trocknens, Siebens und Zerkleinerns der Proben. Wie bei der Lagerung der Proben ist auch hier darauf zu achten, daß diese nicht durch äußere Einflüsse in ihrer chemischen Beschaffenheit verändert werden.
Verfahren der Probenvorbereitung in Abhängigkeit von der Beschaffenheit (Korngröße) des zu untersuchenden Materials sind in der LAGA-Richtlinie PN 2/78 zusammengestellt. Spezielle Anforderungen an die Aufbereitung der Proben enthalten auch die folgenden Ausführungen.
Für die von den Technischen Regeln erfaßten Reststoffe/Abfälle gilt grundsätzlich, daß das Material in der Kornverteilung zu untersuchen ist, in der es verwertet werden soll.
(Stand: 16.06.2018)
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