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3.2.3.1 Z2 Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen
Die in den Tabellen II.3.2-1 7und II.3.2-2 genannten Werte (Zuordnungswerte Z2) stellen die Obergrenze für den Einbau von Gießereisanden mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen dar. Dadurch soll der Transport von Inhaltsstoffen in den Untergrund und das Grundwasser verhindern werden. Maßgebend für die Festlegung der Werte ist das Schutzgut Grundwasser.
Tabelle II. 3.2-1: Zuordnungswerte Feststoff für Gießereisande
Parameter | Dimension | Zuordnungswert Z2 |
EOX | mg/kg | 3 |
Mineralölkohlenwasserstoffe (H 18) | mg/kg | 150 |
PAK (Summe nach EPA) | mg/kg | 20 |
Cadmium1 | mg/kg | 5 |
Chrom (ges.)1 | mg/kg | 600 |
Kupfer1 | mg/kg | 300 |
Nickel1 | mg/kg | 300 |
Zink1 | mg/kg | 500 |
Blei1 | mg/kg | 100 |
Die Werte sind gemäß Untersuchungskonzept ( II.3.2.2) zu erheben und zu dokumentieren. Sie stellen allein kein Ausschlußkriterium dar (dies gilt z.B. für erhöhte Chromgehalte bei Chromitsanden). Bei Überschreitung ist die Ursache zu prüfen. |
Tabelle II.3.2-2: Zuordnungswerte Eluat für Gießereisande
Parameter | Dimension | Zuordnungswert Z2 |
pH-Wert | 5,5-12 | |
Leitfähigkeit | µS/cm | 1000 |
Fluorid | µg/l | 1000 |
DOC | µg/l | 20.000 |
Ammonium-Stickstoff | µg/l | 1000 |
Phenolindex | µg/l | 100 |
Arsen | µg/l | 60 |
Blei | µg/l | 200 |
Cadmium | µg/l | 10 |
Chrom (ges.) | µg/l | 150 |
Kupfer | µg/l | 300 |
Nickel | µg/l | 150 |
Zink | µg/l | 600 |
Folgerungen für die Verwertung
Bei Unterschreitung der Zuordnungswerte Z2 ist ein Einbau von unter 3.2.1 genannten Gießereisanden unter den nachstehend definierten technischer Sicherungsmaßnahmen bei bestimmten Baumaßnahmen möglich:
Hydrogeologisch günstig sind u. a. Standorte, bei denen der Grundwasserleiter nach oben durch flächig verbreitete, ausreichend mächtige Deckschichten mit hohem Rückhaltevermögen gegenüber Schadstoffen überdeckt ist. Dieses Rückhaltevermögen ist in der Regel bei mindestens 2 m mächtigen Deckschichten aus Tonen, Schluffen oder Lehnten gegeben.
Der Abstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem höchstem zu erwartenden Grundwasserstand soll mindestens 1 m betragen.
Der Einsatz bei Großbaumaßnahmen ist zu bevorzugen.
Bei den unter a) genannten Maßnahmen sind die bautechnischen Anforderungen des Straßenbaus (Regelbauweise) zu beachten. Darüber hinaus sollten solche Flächen ausgewählt werden, bei denen nicht mit häufigen Aufbrüchen (z.B. Reparaturarbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen) zu rechnen ist.
Bei anderen als den unter a) und b) genannten Bauweisen ist in der Abstimmung mit den zuständigen Behörden deren Gleichwertigkeit nachzuweisen
Darüber hinaus können - sofern dieses landesspezifisch festgelegt ist -Gießereisande unter Einhaltung der Anforderungen der Einbauklasse 2 und beschränkt auf den Einsatz in Asphalttragschichten unter wasserundurchlässiger Deckschicht im Straßenbau mit folgenden Abweichungen von der Tabelle II.3.2-2 verwertet werden:
DOC | < | 250.000 µg/l |
NH4-N | < | 8000 µg/l |
Phenolindex | < | 1000 µg/l |
(Stand: 16.06.2018)
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