Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Abfall, LAGA

LAGa M31B - Vollzugshinweise der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu den Anforderungen zur Entfernung von Leiterplatten vor der mechanischen Zerkleinerung nach § 3 Absatz 1 Nr. 5 EAG-BehandV
Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall

Stand: 6. Mai 2022
(LAGa - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall)


Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2022 trat die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung ( EAG-BehandV) in Kraft. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pflicht gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5, "Leiterplatten mit besonders hohen Wertstoffgehalten, insbesondere aus den in der Anlage aufgeführten Altgeräten" vor einer mechanischen Zerkleinerung aus den Elektroaltgeräten zu entfernen, sind durch mehrere Entsorgerverbände einige Vollzugs- und Auslegungsfragen an die LAGa herangetragen worden. Die nachfolgenden Vollzugshinweise wurden in der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie deren Unterausschuss für Produktverantwortung (APV) unter Beteiligung des Adhoc-Ausschusses zur Fortschreibung der LAGA-Mitteilung M 31 B "Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung - Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten" erarbeitet.

Diese Vollzugshinweise gelten bis zur Veröffentlichung der fortgeschriebenen LAGA-Mitteilung M 31 B "Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung - Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten".

1 Allgemeines, Ziel der Separationspflicht für hochwertige Leiterplatten

Ziel der Elektroaltgerätebehandlung nach § 20 ElektroG ist es, die Elektroaltgeräte nach dem Stand der Technik so zu behandeln, dass dauerhaft eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Altgeräte und Verwertung bzw. Beseitigung der Bauteile, Gemische und Stoffe sichergestellt ist. Die Erstbehandlung hat dabei nach dem Stand der Technik im Sinne des § 3 Abs. 28 KrWG zu erfolgen.

Um ein hohes Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern, gilt es, ressourcenrelevante Sekundärrohstoffe, deren Rückgewinnung vor dem Hintergrund der in der Regel sehr umweltrelevanten Primärgewinnung und sich verknappender Rohstoffe von besonderer Bedeutung ist, zurückzugewinnen. Hierzu zählen v. a. Kupfer und Edelmetalle, wie Gold, Silber und Palladium.

Mit der frühzeitigen Entfernung ganzer werthaltiger Bauteile soll sichergestellt werden, dass das Ressourcenpotential möglichst weitgehend genutzt wird und nicht die Gefahr besteht, dass es zu einem Teil in andere Stoffströme eingetragen wird und nicht einem hochwertigen Recyclingprozess zugeführt werden kann.

Daher sieht § 3 Abs. 1 Nr. 5 der EAG-BehandV vor, dass Leiterplatten mit besonders hohen Wertstoffgehalten(siehe Abschnitt 2), insbesondere aus den in der Anlage aufgeführten Altgeräten, vor (siehe Abschnitt 4) einer mechanischen Zerkleinerung (siehe Abschnitt 3) der Altgeräte aus diesen entfernt (siehe Abschnitt 5) werden müssen.

Hinweis: Verweise auf die Begründung zur EAG-BehandV beziehen sich auf die BundesratsDrucksache 214/21 vom März 2021.

2 Leiterplatten mit besonders hohen Wertstoffgehalten

§ 3 Abs. 1 EAG-BehandV:

Vor einer mechanischen Zerkleinerung von getrennt erfassten Altgeräten müssen aus diesen Altgeräten mindestens folgende Bauteile, Gemische und Stoffe entfernt werden: ...
5. Leiterplatten mit besonders hohen Wertstoffgehalten, insbesondere aus den in der Anlage aufgeführten Altgeräten;

2.1.Die besonders werthaltigen Leiterplatten sind vor einer mechanischen Zerkleinerung "insbesondere" aus den in der Anlage aufgeführten Altgeräten zu entfernen."Insbesondere" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und verweist auf eine nicht abschließende Liste in der Anlage zur EAG-BehandV, die der Konkretisierung dient.

2.2.Die hochwertigen, besonders edelmetallhaltigen Leiterplatten konzentrieren sich auf bestimmte Gerätearten. Die Herleitung der in der Anlage zur EAG-BehandV aufgeführten Geräte stützt sich auf die Ergebnisse eines Berichts des Umweltbundesamts [Kummer et al. 2020, S. 37-38] 1, in der eine Liste von Leitgeräten mit Leiterplatten mit vergleichsweise hohen Gold- und Silbergehalten, teilweise ergänzt um einige weitere Kriterien, begründet wurde, vergleiche auch die Begründung zur EAG-BehandV (zur Anlage, Seite 34). Zeitpunkt der damaligen Recherchen waren die Jahre 2017-2018. 2

2.3.Ausgehend hiervon stellen sie den Maßstab für eine Einstufung als "Leiterplatten mit besonders hohen Wertstoffgehalten" dar. Leiterplatten aller anderen Altgeräte sowie der Altgeräte späterer Jahrgänge sind daran zu messen. Insoweit gibt die Geräteliste in der Anlage das Werthaltigkeitsniveau zur Bestimmung der Entnahmepflicht vor.

2.4

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 18.09.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion