LAGa Mitteilung 31 A
- Inhalt =>
Abkürzungsverzeichnis |
1. Einleitung |
2. Allgemeine Anforderungen |
2.1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) |
2.2. Erfassung von EAG |
2.2.1. Erfassung in Kategorien und Gruppen |
2.2.2. EAG aus privaten Haushalten und EAG anderer Nutzer als privater Haushalte - Unterscheidung und Erfassungsberechtigte |
Abbildung 1: Gegenüberstellung von EAG aus privaten Haushalten (und aus sonstiger Herkunft) (b2c) und EAG anderer Nutzer als privater Haushalte (b2b). |
2.3. Allgemeine Anforderungen an die Entsorgung von Batterien und Lampen aus EAG |
2.3.1. Entnahme von Batterien und Lampen aus EAG |
Abbildung 2: Entscheidungsbaum zur Erfassung von Lampen, Leuchten, Altbatterien aus EAG oder EAG mit Batterien. |
3. Sammlung von EAG aus privaten Haushalten durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) |
3.1. Allgemeine Anforderungen an die Sammel- und Übergabestellen der örE |
3.2. Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der Sammel- und Übergabestellen der örE |
3.3. Gruppen |
3.4. "Untypische" Geräte, weitere "nicht klassische bzw. eindeutige" Elektro(alt)geräte und nicht - Elektro(alt)geräte |
Abbildung 3: Entscheidungsbaum für die Identifikation von "untypischen" Elektro- und Elektronikgeräte (EEG). |
3.5. "Passive" Geräte |
3.6. Annahme von EAG |
3.7. Anforderungen an die Erfassung der EAG geordnet nach Gruppen |
3.7.1. Gruppe 1: Wärmeüberträger |
Abbildung 4: Identifikation von Wärmepumpentrocknern (Prüfkaskade). |
3.7.2. Gruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten |
3.7.3. Gruppe 3: Lampen (Gasentladungslampen, LED) |
3.7.4. Gruppe 4: Großgeräte |
3.7.5. Gruppe 5: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik |
3.7.6. Gruppe 6: Photovoltaikmodule |
3.8. Bereitstellung zur Abholung über die Abholkoordination der stiftung ear |
3.9. Optierung einzelner Gruppen |
3.10. Kooperation zwischen örE und EBA-VzW |
3.11. Anforderungen an Umladung, Umschlag, Beförderung sowie Be- und Entladung |
4. Rücknahme von EAG aus privaten Haushalten durch Hersteller oder deren Bevollmächtigte |
4.1. Pflicht zur Aufstellung von Behältnissen beim örE |
4.2. Rücknahmepflichten der Hersteller |
4.2.1. Rücknahme im Rahmen der Abholkoordination |
4.2.2. Freiwillige Rücknahme |
5. Rücknahme von EAG durch Vertreiber |
5.1. Rücknahme von EAG aus privaten Haushalten |
5.1.1. Verpflichtete Vertreiber |
5.1.1.1. Stationärer Handel |
5.1.1.2. Fernabsatzhandel und "hybride Händler" |
5.1.2. Freiwillige Vertreiberrücknahme |
5.2. Umfang der Pflichten |
5.3. Umsetzung der Rücknahme durch Vertreiber |
5.3.1. Zeitgleiche und zeitnahe Rücknahme |
5.3.2. Verpackung für Versand |
5.3.3. Gefahrgutrechtliche Anforderungen |
5.4. Art und Weise der Erfassung |
5.4.1. Rücknahme und vorläufige Lagerung von Batterien und Lampen |
5.4.2. Informations-, und Anzeige- und Mitteilungspflichten |
5.5. Kosten |
5.6. Entsorgung der durch Vertreiber zurückgenommenen EAG |
5.7. Kennzeichnung der Transporte von EAG |
5.8. Behördliche Vollzugszuständigkeit für die Rücknahmepflichten der Vertreiber |
6. Rücknahme durch zertifizierte EBA |
7. Rücknahme von EAG anderer Nutzer als privater Haushalte |
7.1. Rücknahmepflicht der Hersteller bzw. deren Bevollmächtigter |
7.2. Entsorgungspflichten der entsorgungspflichtigen Endnutzer |
7.3. Drittbeauftragung |
7.4. Sonderfall gewerbliche und industrielle Kälte- und Klimaanlagen |
8. Umgang mit lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien aus EAG |
Abbildung 5: Vereinfachte Darstellung über die Anwendung einzelner Sondervorschriften. |
8.1. Erfassung und Beförderung von lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien in EAG aus privaten Haushalten |
8.1.1. Vorgaben für die Beförderung von lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien in EAG, die nicht dem ADR unterliegen |
8.1.2. Vorgaben für die Beförderung von EAG mit Lithium-Altbatterien bis zur EBa als Zwischenverarbeitungsstelle nach ADR |
Tabelle 1: Verpackung und Transport von EAG mit Lithium-Altbatterien zur EBa als Zwischenverarbeitungsstelle nach ADR. |
8.1.3. Vorgaben für die Beförderung nach ADR von unbeschädigten Lithium-Altbatterien von der EBa als Zwischenverarbeitungsstelle zur Entsorgung oder zum Recycling |
Tabelle 2: Verpackung für die Beförderung von unbeschädigten Lithium-Altbatterien |
8.1.4. Vorgaben für die Beförderung nach ADR von beschädigten/defekten Lithium-Altbatterien von der EBa als Zwischenverarbeitungsstelle zur Entsorgung oder zum Recycling |
Tabelle 3: Verpackung und die Beförderung von beschädigten/defekten Lithium-Altbatterien, auch in oder mit Ausrüstungen verpackt. |
8.2. Erfassung und Beförderung von separierten lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien |
9. Behandlung von EAG |
9.1. Behandlung, Erstbehandlung, Folgebehandlung und deren Abgrenzung |
9.1.1. Behandlung |
9.1.2. Erstbehandlung |
9.1.3. Keine Erstbehandlung - Abgrenzung in Zweifelsfällen |
9.1.4. Folgebehandlung |
9.2. Erstbehandlungsarten: EBA-VzW und EBA-SW |
9.2.1. Prüfung auf VzW vor Erstbehandlung SW |
9.2.2. Erstbehandlung: Vorbereitung zur Wiederverwendung |
9.2.3. Erstbehandlung: Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung (SW) inklusive selektiver Behandlungsanforderungen |
9.2.4. Erstbehandlung bei Datenlöschung |
9.2.5. Arbeitsteilige Erstbehandlung in aufeinanderfolgenden EBA-SW - Unterbeauftragung |
9.3. Anforderungen an den Betrieb von Anlagen zur Behandlung und Lagerung von EAG |
9.3.1. Grundlegende Anforderungen an den Betrieb von Erstbehandlungsanlagen |
9.3.2. Genehmigung |
9.3.3. Verhältnis BImSchG, 4. BImSchV, KrWG, ElektroG und EAG-BehandV sowie weiterer Vorschriften |
9.3.4. Anforderungen an die Organisation, das Personal und die Dokumentation |
9.3.5. Behandlungskonzept |
Tabelle 4: Erforderliche Angaben im Behandlungskonzept nach Anlage 5 ElektroG für EBA-SW und EBA-VzW. |
9.3.6. Betriebstagebuch |
Tabelle 5: Mindestinformationen des Betriebstagebuchs nach Anlage 5a ElektroG. |
9.3.7. Verwertungsquoten nach § 22 Absatz 1 und 2 sowie Datenaufzeichnung und Datenübermittlung nach § 22 Absatz 3 und 4 |
9.4. Anforderungen an die Behandlung und Beseitigung |
9.5. Anforderungen an Sachverständige, Zertifizierung und Zertifikate |
9.5.1. Anforderungen an Sachverständige |
9.5.2. Voraussetzungen der Zertifizierung von EBA-SW und EBA-VzW |
Tabelle 6: Zertifizierungsvoraussetzungen für Sachverständige gemäß § 21 für EBA-VzW und EBA-SW |
Tabelle 6: Prüfpunkte bei Zertifizierung |
9.5.3. Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben als EBA |
9.5.4. Mindestangaben im Zertifikat für EBA-VzW und EBA-SW |
Tabelle 7: Beispielhafte Übersicht über die in einer EBA-VzW gem. Zertifizierung zulässigen Kategorie mit jeweiligen zulässigen Tätigkeiten, Abweichungen, Besonderheiten. |
Tabelle 8: Beispielhafte Übersicht über die in einer EBA-SW gemäß Zertifizierung zulässigen Kategorien mit jeweiligen zulässigen Tätigkeiten, Abweichungen, Besonderheiten. |
9.5.5. Beanstandungen von Zertifikaten |
10. Zuständige Behörden, Überwachung, Verantwortung |
Tabelle 9: Zuständigkeiten für Vollzug und bei Bußgeldvorschriften. |
11. Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten |
11.1. Informationspflichten |
Tabelle 10: Überblick über die Informationspflichten nach § 18 und § 19a. |
11.2. Anzeigepflichten |
Tabelle 11: Anzeigepflichten der örE und Betreiber von EBa gegenüber der stiftung ear. |
11.3. Mitteilungspflichten |
Tabelle 12: Mitteilungspflichten der Akteure gegenüber der stiftung ear. |
12. Nachweis- und Registerpflichten, Anzeige und Erlaubnis zur Beförderung von EAG |
12.1. Nachweispflichten |
12.2. Registerpflichten |
12.3. Anzeige und Erlaubnis zur Beförderung von EAG |
Anhang 1: Tätigkeiten bei der Erfassung durch die örE |
Tabelle 13: Zusammenfassende Darstellung der Zulässigkeit verschiedener Tätigkeiten bei Erfassung durch die örE. |
Anhang 2: Liste zur Prüfung des Behandlungskonzeptes im Rahmen der Zertifzierung (Kapitel 9.3.5) |
Tabelle 14: Mustertabelle als Bestandteil des Behandlungskonzepts im Rahmen der Zertifizierung einer EBa -SW (Prüfhilfe). |