Regelwerk

LAGa Mitteilung 31 A
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Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeine Anforderungen
2.1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG)
2.2. Erfassung von EAG
2.2.1. Erfassung in Kategorien und Gruppen
2.2.2. EAG aus privaten Haushalten und EAG anderer Nutzer als privater Haushalte - Unterscheidung und Erfassungsberechtigte
Abbildung 1: Gegenüberstellung von EAG aus privaten Haushalten (und aus sonstiger Herkunft) (b2c) und EAG anderer Nutzer als privater Haushalte (b2b).
2.3. Allgemeine Anforderungen an die Entsorgung von Batterien und Lampen aus EAG
2.3.1. Entnahme von Batterien und Lampen aus EAG
Abbildung 2: Entscheidungsbaum zur Erfassung von Lampen, Leuchten, Altbatterien aus EAG oder EAG mit Batterien.
3. Sammlung von EAG aus privaten Haushalten durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE)
3.1. Allgemeine Anforderungen an die Sammel- und Übergabestellen der örE
3.2. Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der Sammel- und Übergabestellen der örE
3.3. Gruppen
3.4. "Untypische" Geräte, weitere "nicht klassische bzw. eindeutige" Elektro(alt)geräte und nicht - Elektro(alt)geräte
Abbildung 3: Entscheidungsbaum für die Identifikation von "untypischen" Elektro- und Elektronikgeräte (EEG).
3.5. "Passive" Geräte
3.6. Annahme von EAG
3.7. Anforderungen an die Erfassung der EAG geordnet nach Gruppen
3.7.1. Gruppe 1: Wärmeüberträger
Abbildung 4: Identifikation von Wärmepumpentrocknern (Prüfkaskade).
3.7.2. Gruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
3.7.3. Gruppe 3: Lampen (Gasentladungslampen, LED)
3.7.4. Gruppe 4: Großgeräte
3.7.5. Gruppe 5: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
3.7.6. Gruppe 6: Photovoltaikmodule
3.8. Bereitstellung zur Abholung über die Abholkoordination der stiftung ear
3.9. Optierung einzelner Gruppen
3.10. Kooperation zwischen örE und EBA-VzW
3.11. Anforderungen an Umladung, Umschlag, Beförderung sowie Be- und Entladung
4. Rücknahme von EAG aus privaten Haushalten durch Hersteller oder deren Bevollmächtigte
4.1. Pflicht zur Aufstellung von Behältnissen beim örE
4.2. Rücknahmepflichten der Hersteller
4.2.1. Rücknahme im Rahmen der Abholkoordination
4.2.2. Freiwillige Rücknahme
5. Rücknahme von EAG durch Vertreiber
5.1. Rücknahme von EAG aus privaten Haushalten
5.1.1. Verpflichtete Vertreiber
5.1.1.1. Stationärer Handel
5.1.1.2. Fernabsatzhandel und "hybride Händler"
5.1.2. Freiwillige Vertreiberrücknahme
5.2. Umfang der Pflichten
5.3. Umsetzung der Rücknahme durch Vertreiber
5.3.1. Zeitgleiche und zeitnahe Rücknahme
5.3.2. Verpackung für Versand
5.3.3. Gefahrgutrechtliche Anforderungen
5.4. Art und Weise der Erfassung
5.4.1. Rücknahme und vorläufige Lagerung von Batterien und Lampen
5.4.2. Informations-, und Anzeige- und Mitteilungspflichten
5.5. Kosten
5.6. Entsorgung der durch Vertreiber zurückgenommenen EAG
5.7. Kennzeichnung der Transporte von EAG
5.8. Behördliche Vollzugszuständigkeit für die Rücknahmepflichten der Vertreiber
6. Rücknahme durch zertifizierte EBA
7. Rücknahme von EAG anderer Nutzer als privater Haushalte
7.1. Rücknahmepflicht der Hersteller bzw. deren Bevollmächtigter
7.2. Entsorgungspflichten der entsorgungspflichtigen Endnutzer
7.3. Drittbeauftragung
7.4. Sonderfall gewerbliche und industrielle Kälte- und Klimaanlagen
8. Umgang mit lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien aus EAG
Abbildung 5: Vereinfachte Darstellung über die Anwendung einzelner Sondervorschriften.
8.1. Erfassung und Beförderung von lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien in EAG aus privaten Haushalten
8.1.1. Vorgaben für die Beförderung von lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien in EAG, die nicht dem ADR unterliegen
8.1.2. Vorgaben für die Beförderung von EAG mit Lithium-Altbatterien bis zur EBa als Zwischenverarbeitungsstelle nach ADR
Tabelle 1: Verpackung und Transport von EAG mit Lithium-Altbatterien zur EBa als Zwischenverarbeitungsstelle nach ADR.
8.1.3. Vorgaben für die Beförderung nach ADR von unbeschädigten Lithium-Altbatterien von der EBa als Zwischenverarbeitungsstelle zur Entsorgung oder zum Recycling
Tabelle 2: Verpackung für die Beförderung von unbeschädigten Lithium-Altbatterien
8.1.4. Vorgaben für die Beförderung nach ADR von beschädigten/defekten Lithium-Altbatterien von der EBa als Zwischenverarbeitungsstelle zur Entsorgung oder zum Recycling
Tabelle 3: Verpackung und die Beförderung von beschädigten/defekten Lithium-Altbatterien, auch in oder mit Ausrüstungen verpackt.
8.2. Erfassung und Beförderung von separierten lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien
9. Behandlung von EAG
9.1. Behandlung, Erstbehandlung, Folgebehandlung und deren Abgrenzung
9.1.1. Behandlung
9.1.2. Erstbehandlung
9.1.3. Keine Erstbehandlung - Abgrenzung in Zweifelsfällen
9.1.4. Folgebehandlung
9.2. Erstbehandlungsarten: EBA-VzW und EBA-SW
9.2.1. Prüfung auf VzW vor Erstbehandlung SW
9.2.2. Erstbehandlung: Vorbereitung zur Wiederverwendung
9.2.3. Erstbehandlung: Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung (SW) inklusive selektiver Behandlungsanforderungen
9.2.4. Erstbehandlung bei Datenlöschung
9.2.5. Arbeitsteilige Erstbehandlung in aufeinanderfolgenden EBA-SW - Unterbeauftragung
9.3. Anforderungen an den Betrieb von Anlagen zur Behandlung und Lagerung von EAG
9.3.1. Grundlegende Anforderungen an den Betrieb von Erstbehandlungsanlagen
9.3.2. Genehmigung
9.3.3. Verhältnis BImSchG, 4. BImSchV, KrWG, ElektroG und EAG-BehandV sowie weiterer Vorschriften
9.3.4. Anforderungen an die Organisation, das Personal und die Dokumentation
9.3.5. Behandlungskonzept
Tabelle 4: Erforderliche Angaben im Behandlungskonzept nach Anlage 5 ElektroG für EBA-SW und EBA-VzW.
9.3.6. Betriebstagebuch
Tabelle 5: Mindestinformationen des Betriebstagebuchs nach Anlage 5a ElektroG.
9.3.7. Verwertungsquoten nach § 22 Absatz 1 und 2 sowie Datenaufzeichnung und Datenübermittlung nach § 22 Absatz 3 und 4
9.4. Anforderungen an die Behandlung und Beseitigung
9.5. Anforderungen an Sachverständige, Zertifizierung und Zertifikate
9.5.1. Anforderungen an Sachverständige
9.5.2. Voraussetzungen der Zertifizierung von EBA-SW und EBA-VzW
Tabelle 6: Zertifizierungsvoraussetzungen für Sachverständige gemäß § 21 für EBA-VzW und EBA-SW
Tabelle 6: Prüfpunkte bei Zertifizierung
9.5.3. Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben als EBA
9.5.4. Mindestangaben im Zertifikat für EBA-VzW und EBA-SW
Tabelle 7: Beispielhafte Übersicht über die in einer EBA-VzW gem. Zertifizierung zulässigen Kategorie mit jeweiligen zulässigen Tätigkeiten, Abweichungen, Besonderheiten.
Tabelle 8: Beispielhafte Übersicht über die in einer EBA-SW gemäß Zertifizierung zulässigen Kategorien mit jeweiligen zulässigen Tätigkeiten, Abweichungen, Besonderheiten.
9.5.5. Beanstandungen von Zertifikaten
10. Zuständige Behörden, Überwachung, Verantwortung
Tabelle 9: Zuständigkeiten für Vollzug und bei Bußgeldvorschriften.
11. Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten
11.1. Informationspflichten
Tabelle 10: Überblick über die Informationspflichten nach § 18 und § 19a.
11.2. Anzeigepflichten
Tabelle 11: Anzeigepflichten der örE und Betreiber von EBa gegenüber der stiftung ear.
11.3. Mitteilungspflichten
Tabelle 12: Mitteilungspflichten der Akteure gegenüber der stiftung ear.
12. Nachweis- und Registerpflichten, Anzeige und Erlaubnis zur Beförderung von EAG
12.1. Nachweispflichten
12.2. Registerpflichten
12.3. Anzeige und Erlaubnis zur Beförderung von EAG
Anhang 1:
Tätigkeiten bei der Erfassung durch die örE
Tabelle 13: Zusammenfassende Darstellung der Zulässigkeit verschiedener Tätigkeiten bei Erfassung durch die örE.
Anhang 2:
Liste zur Prüfung des Behandlungskonzeptes im Rahmen der Zertifzierung (Kapitel 9.3.5)
Tabelle 14: Mustertabelle als Bestandteil des Behandlungskonzepts im Rahmen der Zertifizierung einer EBa -SW (Prüfhilfe).