Regelwerk, Abfall, LAGA

LAGa M31 A
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Fachspezifisches Abkürzungsverzeichnis

Vorwort

1 Einführung

1.1 Allgemeine Anforderungen an die Entsorgung von EAG

1.2 Allgemeine Anforderungen an die Erfassung von EAG

1.3 Allgemeine Anforderungen an die Entsorgung von Gerätebatterien aus EAG

2 Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE)

2.1 Allgemeine Anforderungen an die Sammelstellen der örE

2.2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der Sammel- und Übergabestellen der örE

2.3 Sammelgruppen

2.4 Annahme von EAG

2.4.1 Spezielle Anforderungen an die Erfassung der Elektroaltgeräte geordnet nach Sammelgruppen (siehe auch Kapitel 2.5)

Abbildung 2.1: Identifikation von Wärmepumpentrocknern (Prüfkaskade)

Abbildung 2.2: Entscheidungsbaum zur Erfassung von Lampen, Leuchten, Altbatterien aus EAG und EAG mit Batterien

Tabelle 2.2: Übersicht über Zuordnung der EAG zu den Sammelgruppen bis und ab 08/2018

2.5 Bereitstellung zur Abholung über die Abholkoordination der stiftung ear

2.6 Optierung einzelner Sammelgruppen

2.7 Anforderungen an Umladen, Umschlagen, Transport sowie Entladung

3 Rücknahme von EAG aus privaten Haushalten durch Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte

3.1 Pflicht zur Aufstellung von Sammelbehältnissen beim örE

3.2 Rücknahmepflichten der Hersteller

3.2.1 Rücknahme im Rahmen der Abholkoordination

3.2.2 Freiwillige Eigenrücknahme

4 Rücknahme von EAG aus privaten Haushalten durch Vertreiber

4.1 Rücknahmepflichten der Vertreiber für EAG aus privaten Haushalten

4.1.1 Verpflichtete Vertreiber

4.1.2 Stationärer Handel

4.1.3 Fernabsatzhandel

4.2 Umfang der Pflichten

4.3 Organisation der Rücknahme durch Vertreiber

4.4 Art und Weise der Erfassung

4.4.1 Sammlung und Lagerung von Batterien

4.4.2 Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten

4.5 Kosten

4.6 Entsorgung der durch Vertreiber zurückgenommenen EAG

4.7 Kennzeichnung der Transporte von EAG

4.8 Behördliche Vollzugszuständigkeit für die Rücknahmepflichten der Vertreiber

5 Entsorgung von EAG anderer Nutzer als privater Haushalte

5.1 Rücknahmepflicht der Hersteller bzw. deren Bevollmächtigter

5.2 Entsorgungspflichten der entsorgungspflichtigen Besitzer

5.3 Drittbeauftragung

6 Umgang mit lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien aus EAG

6.1 Erfassung und Beförderung von lithiumhaltigen Gerätebatterien in EAG

6.1.1 Vorgaben für die Beförderung von EAG mit einer lithiumhaltigen Knopfzelle

6.1.2 Vorgaben für die Beförderung von EAG mit Lithiumbatterien bis zur Zwischenverarbeitungsstelle

6.1.3 Vorgaben für die Beförderung von EAG, die unbeschädigte Lithiumbatterien enthalten, zur Entsorgung oder zum Recycling

6.1.4 Vorgaben für die Beförderung von EAG, die beschädigte/defekte Lithiumbatterien enthalten, zur Entsorgung oder zum Recycling

6.2 Erfassung und Beförderung von separierten lithiumhaltigen Gerätebatterien

7 Behandlung von Altgeräten

7.1 Behandlung, Erstbehandlung, Folgebehandlung

7.1.1 Behandlung

7.1.2 Erstbehandlung

7.1.3 Folgebehandlung

7.2 Erstbehandlungsarten

7.2.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung (VzW)

7.2.3 Arbeitsteilige Erstbehandlung in aufeinanderfolgenden EBa SW

7.3 Anforderungen an den Betrieb von Anlagen zur Behandlung und Lagerung von Altgeräten

7.3.1 Genehmigung

7.3.2 Anforderungen an die Organisation, das Personal und die Dokumentation

7.3.3 Grundlegende Anforderungen an den Betrieb von Erstbehandlungsanlagen

7.4 Spezifische Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung in EBA

7.4.1 Vorgaben in Anlage 4 ElektroG

7.4.2 Ermittlung des Schadstoffpotenzials von Altgeräten

7.4.3 Anforderungen an die Mindestdemontagetiefe/Schadstoffentfrachtung

7.4.4 Behandlungsverfahren nach dem Stand der Technik

7.5 Anforderungen an die Zertifizierung und das Zertifikat

7.5.1 Voraussetzungen der Zertifizierung

7.5.2 Spezifische Vorgaben an die Zertifizierung von EBa VzW

7.5.3 Spezifische Vorgaben an die Zertifizierung von EBa SW

7.5.4 Mindestangaben im Zertifikat für EBa VzW und EBa SW

Tabelle 7.1: Beispielhafte Übersicht über die in einer EBa VzW gemäß Zertifizierung zulässigen Sammelgruppen (SG) mit jeweiligen zulässige Tätigkeiten, Abweichungen, Besonderheiten

Tabelle 7.3: Beispielhafte Übersicht über die in einer kombinierten EBa VzW-SW gemäß Zertifizierung zulässigen Sammelgruppen (SG) mit jeweiligen zulässige Tätigkeiten, Abweichungen, Besonderheiten

7.5.5 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben als EBA

7.5.6 Anforderungen an Sachverständige

8 Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten

8.1 Informationspflichten

Tabelle 8.1: Überblick über die Informationspflichten der einzelnen Akteure

8.2 Anzeigepflichten

Tabelle 8.2: Anzeigepflichten der örE, Hersteller, Vertreiber und Betreiber von Erstbehandlungsanlagen gegenüber der stiftung ear

8.3 Mitteilungspflichten

Tabelle 8.3: Mitteilungspflichten der Akteure gegenüber der Stiftung ear

9 Nachweis- und Registerpflichten

9.1 Nachweispflichten

9.2 Registerpflichten

9.3 Erlaubnis zur Beförderung gefährlicher Abfälle

Anhang 1 Zusammenfassende Darstellung der Zulässigkeit verschiedener Tätigkeiten bei Erfassung durch die örE

Anhang 2