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LAGa M 28 - Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien
Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
Stand: April 2019, redakt. erg. November 2019
(Quelle: laga-online.de)
Archiv WÜ77, WÜ98, M282014 ( Textvergleich 2014/19)
1. Vorbemerkung
Im Rahmen der Überwachung von Deponien kommt der Untersuchung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser besondere Bedeutung zu. Die Untersuchungen sind vor der Errichtung, während der Betriebsphase (Ablagerungs- und Stilllegungsphase) und in der Nachsorgephase erforderlich. Die Erfordernis ergibt sich aus den Vorgaben der DepV [1] bzw. denen des KrWG [2] soweit die Deponie nicht der DepV unterliegt.
Die Überwachung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwasserqualität bei Deponien erfolgte bis Januar 2014 in der Regel entsprechend den Vorgaben der "Technischen Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen WÜ 98". Die Richtlinie WÜ 98 wurde durch "Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien" (Mitteilung der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 28) ersetzt.
Die folgenden Überlegungen zur Festlegung von Messprogrammen sollen sowohl bei der Eigenüberwachung im Rahmen der Betreiberpflichten als auch bei der behördlichen Überwachung berücksichtigt werden. Der Anwendungsbereich umfasst alle oberirdischen Deponien.
Diese Technischen Regeln ersetzen die Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien von Januar 2014.
2. Zielsetzung
Die vorliegenden überarbeiteten Technischen Regeln zur Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien beinhalten ein flexibles, den deponiespezifischen Besonderheiten anpassbares Konzept, das den Untersuchungsumfang auf das notwendige Maß beschränkt. Dabei steht die Anpassung der Überwachung an den Stoffinhalt des Abfallkörpers und an die Standortbedingungen der Deponie im Vordergrund.
Untersuchungen vor Beginn der Ablagerung von Abfällen dienen der Erfassung von Daten zur Beurteilung des Standortes, als Grundlage für die Festlegung der Auslöseschwellen nach § 12 DepV und zur Beweissicherung.
Bei Deponien, die nach dem heutigen Stand der Technik abgedichtet sind, ist eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Sickerwässer nicht zu erwarten. Nach dem Vorsorgeprinzip sind aber auch bei solchen Deponien regelmäßige Grundwasseruntersuchungen vorzunehmen. Diese Grundwasseruntersuchungen im Einflussbereich einer Deponie können Aufschluss über ggf. auftretende Auswirkungen des Deponiebetriebes auf das Grundwasser und deren Ausmaß und zeitlichen Verlauf geben. Grundwasserverunreinigungen, die durch die Deponie verursacht werden, stehen hinsichtlich der chemischen und physikalischen Parameter in engem Zusammenhang mit der Sickerwasserzusammensetzung. Die Sickerwasseruntersuchungen geben zudem Aufschluss über das Auslaugverhalten abgelagerter Abfälle und über Schadstoffe, die im Falle eines Austrittes eine Gefahr für das Grundwasser darstellen. Untersuchungen des Sickerwassers im Hinblick auf dessen Behandlung sind nicht Gegenstand dieser Technischen Regeln. Wasserrechtliche Anforderungen an die Überwachung der Abwasserbehandlungsanlage und Einleitung werden im Einzelfall in der wasserrechtlichen Zulassung auf Grundlage der Abwasserverordnung (Anhang 51) [3] gestellt. Ziel der Untersuchung von Oberflächenwasser (Betriebsflächenwasser) ist es, festzustellen ob das von der Deponie abzuleitende Oberflächenwasser unverschmutzt ist oder abfallspezifische Verunreinigungen aufweist.
Das Überwachungsprogramm dieser Technischen Regeln soll einerseits eine umfassende Beurteilung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwasserzusammensetzung sowie der Beschaffenheit oberirdischer Gewässer erlauben, andererseits hinsichtlich des Zeit- und Untersuchungsaufwandes in vertretbarem Rahmen bleiben.
3. Überwachungsprogramm
Da die Verhältnisse von Deponie zu Deponie sehr unterschiedlich sein können, wird kein starres Überwachungsschema aufgezeigt. Es kann sich unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Überwachungsergebnisse als notwendig bzw. sinnvoll erweisen, das Überwachungsprogramm auszuweiten oder einzuschränken. Des Weiteren sind die Art der Deponie und ihre Betriebsweise zu berücksichtigen. Das empfohlene Überwachungsprogramm beinhaltet Leitparameter für die Überwachung im Regelfall. Als Regelfall werden nach dem aktuellen Stand der Technik gegen das Grundwasser bzw. den Untergrund gedichtete Deponien angesehen. Bei der Festlegung des Parameter- und Überwachungsumfangs sind stets die zuständigen Fachbehörden zu beteiligen.
Die Untersuchungen sollen in einem festgelegten Zeitrahmen mit unterschiedlichen Untersuchungsumfängen (Parameterpakete) durchgeführt werden. Dabei wird unterschieden zwischen Grundwasser-, Sickerwasser- und Oberflächenwasseruntersuchungen sowie der Untersuchung oberirdischer Gewässer. Untersuchungen im Zusammenhang mit der Einleitung in die Kanalisation oder in Gewässer regelt die wasserrechtliche Zulassung.
(Stand: 19.08.2020)
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