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Änderungstext
Vorläufige Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren
Nachweisverordnung, § 25 Abs. 2, § 44 Abs. 2, § 47 Abs. 2 und § 50 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Transportgenehmigungsverordnung; vorl. VwV Abfallnachweisgebühren
Vom. 30. August 2004
(Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Az. : IV - 4 -116.6/884 - 21797
Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 23.11.2001 wird wie folgt geändert:
1 In der Überschrift werden die Worte " § 25 Abs. 2, § 44 Abs. 2, § 47 Abs. 2 und § 50" gestrichen.
2 In I. Absatz 1 wird nach dem letzten Spiegelstrich eingefügt:
"- Entscheidung über Anträge auf Freistellung von der Führung eines Nachweisbuches oder der Vorlage von Belegen gem. §§ 43 Abs. 3 und 46 Abs. 3 KrW-/AbfG"
3 In II. werden nach der Nummer 6.3 die neuen Nummern 7 bis 7.3 eingefügt.
(Stand: 16.06.2018)
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