§ 1 Zuständigkeit des für Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums
§ 2 Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie
§ 3 Zuständigkeiten der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt
§ 4 Zuständigkeiten der Landrätinnen und Landräte der Landkreise und der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
§ 5 Zuständigkeiten der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, der Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher der Ämter und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
§ 6 Zuständigkeit der LMS Agrarberatung GmbH (LMS)
§ 7 Zuständigkeit des Bergamtes Stralsund
§ 8 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Übertragener Wirkungskreis
§ 10 Einheitliche Stelle