Regelwerk, Abfall, Landesregelungen

Zertifizierung von
Händlern und Vermittlern
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1. Allgemeines

1.1 Vorbemerkung

1.2 Zweck der Zertifizierung

1.3 Anwendungsbereich

1.3.1 Handeln

1.3.2 Vermitteln der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Behandeln, Verwerten, Beseitigen

1.3.3 Zertifizierbarkeit

1.3.4 Beschränkung der Fachbetriebstätigkeit

1.3.5 Ergänzende Zertifizierung der in § 2 Absatz 1 Nummer 1 EfbV genannten Entsorgungstätigkeiten

2. Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe bei den Tätigkeiten des Handelns oder Vermittelns von Abfällen

2.1 Festlegung durch die TÜO bzw. Entsorgergemeinschaft

2.2 Anforderungen an die Betriebsorganisation

2.3 Anforderungen an die personelle Ausstattung

2.4 Betriebstagebuch für "Vermitteln" und "Handeln"

2.5 Versicherungsschutz

2.6 Anforderungen an die Tätigkeiten "Vermitteln" und "Handeln"

3. Anforderungen an den Betriebsinhaber und an die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen

3.1 Anforderungen an den Betriebsinhaber

3.2 Anforderungen an die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen

3.3 Anforderungen an das sonstige Personal

3.4 Anforderungen an die Fortbildung

4. Zertifizierung von Händlern und Vermittlern als Entsorgungsfachbetrieb und deren Überwachung

4.1 Überwachungsvertrag/ Mitgliedschaft

4.2 Überwachung des Betriebes

4.3 Zertifizierung

4.4