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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände
- Bremen -
Vom 11. April 2017
(Brem.GBl. Nr. 47 vom 13.04.2017 S. 165)
Anlage 2 (zu § 6) des Bremischen Gesetzes über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände vom 19. November 2002 (Brem.GBl. S. 565; 2003 S. 365 - 9511-a-5), das zuletzt durch Gesetz vom 1. März 2016 (Brem.GBl. S. 93) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem Satzteil vor der Nummer 1 wird die Angabe "A." vorangestellt.
2. Nummer 9 wird wie folgt gefasst:
Alt:
9. Art und Menge der zu entladenden und/oder an Bord verbleibenden Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und Prozentsatz der maximalen Lagerkapazität:
Bei Entsorgung des gesamten Abfalls bitte die zweite Spalte
entsprechend ausfüllen.
Wird der Abfall nicht oder nur teilweise entsorgt, bitte alle Spalten ausfüllen.
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Typ | Zu entsorgender Abfall m3 |
Maximale Lagerkapazität m3 |
Menge des an Bord verbleibenden Abfalls m3 |
Hafen, in dem der verbleibende Abfall entladen wird | Geschätzte Abfallmenge, die zwischen Meldung und nächstem Anlaufhafen anfällt m3 |
Altöl | |||||
Schlamm | |||||
Bilgenwasser | |||||
Sonstige (Bitte angeben) | |||||
Müll | |||||
Lebensmittelabfälle | |||||
Kunststoff | |||||
Sonstige | |||||
Abwasser≫ | |||||
Ladungsbedingte Abfälle2 (Genaue Angabe) |
|||||
Ladungsrückstände2 (Genaue Angabe) |
|||||
1) Gemäß Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens 73/78, Regel 11, kann Abwasser auf See eingeleitet werden. Die entsprechenden Kästchen müssen nicht ausgefüllt werden, wenn eine genehmigte Einleitung auf See beabsichtigt wird.
2) Auch Schätzwerte sind zulässig. |
Neu:
"9. Art und Menge der zu entsorgenden und an Bord verbleibenden Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und Prozentsatz der maximalen Lagerkapazität:
Bei Entsorgung des gesamten Abfalls bitte die zweite und siebte Spalte entsprechend ausfüllen. Wird der Abfall nicht oder nur teilweise entsorgt, bitte alle Spalten ausfüllen.
Art und Menge der zu entladenden/an Bord verbleibenden Schiffsabfälle/Ladungsrückstände
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | ||||||
Abfallart | Menge des abzugebenden Abfalls
m³ |
Lagerkapazität an Bord
m³ |
Menge des an Bord bleibenden Abfalls
m³ |
Hafen, in dem der verbleibende Abfall entsorgt wird | Abfallmenge, die zwischen Meldung und nächstem Hafen anfällt
m³ |
Im Hafen der letzten Entsorgung abgegebene Abfallmenge
m³ |
||||||
Altöl | ||||||||||||
Bilgenwasser | ||||||||||||
Ölschlamm | ||||||||||||
Sonstige (bitte angeben) | ||||||||||||
Abwasser * | ||||||||||||
Müll | ||||||||||||
Kunststoff | ||||||||||||
Lebensmittelabfälle | ||||||||||||
Haushaltsabfälle (wie Papier, Glas, Metall) | ||||||||||||
Speiseöl | ||||||||||||
Asche aus der Abfall-Verbrennung | ||||||||||||
Betriebsabfälle |
(Stand: 26.09.2019)
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