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Änderungstext
Erste Änderung des Erlasses zu Sicherheitsleistungen bei Abfallentsorgungsanlagen
- Brandenburg -
Vom 28 . Oktober 2016
(ABl. Nr. 48 vom 16.11.2016 S. 1471)
Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
Der Erlass Nummer 5/1/10 zu Sicherheitsleistungen bei Abfallentsorgungsanlagen vom 18 . Oktober 2010 (ABl. S . 1778) wird wie folgt geändert:
In Nummer 4 Satz 1 wird der Halbsatz "und gilt bis 31. Oktober 2016" gestrichen .
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 31 . Oktober 2016 in Kraft .
ID: 201314
ENDE |
(Stand: 19.08.2020)
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