Regelwerk; Abfall, Landesregelungen

(VollzAVV)
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Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung

1 Grundlagen

Tabelle 1: Beispiele für Spiegeleinträge in den Abfallkatalogen

2 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

3 Vorgehensweise

Abbildung 1: Ablaufschema zur Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten eines Spiegeleintrages
3.1 Zuordnung auf Grund gefahrstoffrechtlicher Einstufung

Abbildung 2: Ablaufschema zur Zuordnung nach gefahrstoffrechtlicher Einstufung

3.2 Zuordnung auf Grund von Vollzugserfahrungen

Abbildung 3: Ablaufschema zur Zuordnung nach Vollzugserfahrungen

3.3 Zuordnung nach Ergebnissen analytischer Untersuchungen

Abbildung 4: Ablaufschema zur Zuordnung nach Ergebnissen analytischer Untersuchungen

4 Probenahme- und Analyseverfahren

Anlage I
Rechtsgrundlagen und Quellen

Anlage II
Gefahrenrelevante Eigenschaften der Abfälle und diesbezügliche Konzentrationsgrenzen

Anlage III

Tabelle 1 - Liste der Spiegeleinträge

Tabelle 2 - Ergänzende Zuordnungshinweise

Anlage IV

Tabelle 1 - Schwellenwerte für Schadstoffgehalte in der Originalsubstanz

Tabelle 2 - Schwellenwerte für Schadstoffgehalte im Eluat

Tabelle 3.1 - Schwellenwerte für Parameter, die aus der EU-POP-VO resultieren (in der Originalsubstanz) und unter Nr. 2.2.3 der Einleitung der Anlage zur AVV fallen

Tabelle 3.2 - Schwellenwerte für Parameter, die aus der EU-POP-VO resultieren (in der Originalsubstanz) und nicht unter Nr. 2.2.3 der Einleitung der Anlage zur AVV fallen

Tabelle 4 - Schwellenwerte für die mineralischen Abfälle Boden, Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter

Anlage V