Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
Teil 2
Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen
§ 2 Kreis der Nachweispflichtigen und Form der Nachweisführung
Abschnitt 1
Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung
§ 3 Entsorgungsnachweis
§ 4 Eingangsbestätigung
§ 5 Bestätigung des Entsorgungsnachweises
§ 6 Handhabung nach Entscheidung
§ 7 Freistellung und Privilegierung
§ 8 Anordnung, Widerruf
§ 9 Sammelentsorgungsnachweis
Abschnitt 2
Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung
§ 10 Begleitschein
§ 11 Ausfüllen und Handhabung der Begleitscheine
§ 12 Übernahmeschein bei Sammelentsorgung
§ 13 Handhabung des Begleitscheins bei Sammelentsorgung
Abschnitt 3
Sonderfälle
§ 15 Verwertung außerhalb einer Entsorgungsanlage
§ 16 Kleinmengen
§ 16a Vorlage von Belegen auf Verlangen eines früheren Besitzers
§ 16b Mitführungspflicht
Abschnitt 4
Elektronische Nachweisführung
§ 17 Grundsatz
§ 18 Kommunikation
§ 19 Signatur, Übermittlung
§ 20 Koordinierung
§ 21 Ausnahmen
§ 22 Störung des Kommunikationssystems
Teil 3
Registerführung über die Entsorgung von Abfällen
§ 23 Kreis der Registerpflichtigen
§ 24 Führung der Register
§ 25 Dauer der Registrierung, elektronische Registrierung Registerführung
§ 25a Registerführung durch Händler und Makler
Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen
§ 26 Befreiung, Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten
§ 27 Nachweisführung in besonderen Fällen
§ 28 Vergabe von Kennnummern
§ 29 Ordnungswidrigkeiten
Teil 5
Schlussbestimmungen
§ 30 Übergangsbestimmungen für geltende Nachweise, Freistellungen
§ 31 (weggefallen)
Anlage 1 Formblätter zu Teil 2 Abschnitt 1 und 2 sowie § 24 Abs. 4
DEN - Deckblatt Entsorgungsnachweise
VE - Verantwortliche Erklärung
DA - Deklarationsanalyse
AE - Annahmeerklärung
BB - Behördenbestätigung
DAN - Freistellungsantrag
Anlage 2 Abfälle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 3