BestüVAbfV
- Inhalt -
§ 1 Abfallbezeichnung
§ 3 Inkrafttreten
Anlage Verzeichnis der überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung
02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie
05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
10 Abfälle aus thermischen Prozessen
11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie
12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
HZVA=Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung