Regelwerk, Abfall

AtAV
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Einheitlicher Begleitschein

§ 5 Verbringungsverbot, Genehmigung

§ 6 Antragstellung

§ 7 Eingangsbestätigung und Informationsersuchen

§ 8 Verbringung in einen Mitgliedstaat

§ 9 Verbringung in ein Drittland

§ 10 Verbringung in das Inland aus einem Drittland

§ 11 Verbringung durch das Inland

§ 12 Unterrichtungen

§ 13 Übermittlung und Mitführen von Unterlagen

§ 14 Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat

§ 15 Zustimmung zur Durchfuhr

§ 16 Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten

§ 17 Nicht zu Ende geführte Verbringungen

§ 18 Bestätigung über den Erhalt

§ 19 Sprachenregelung

§ 20 Mitwirkung der Zollstellen

§ 21 Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens

§ 22 Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23 Ordnungswidrigkeiten

§ 24 (aufgehoben)

§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates) 

Abschnitt A-1
Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle

Abschnitt A-2
Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung radioaktiver Abfälle - Informationsersuchen

Abschnitt A-3
Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt A-4a
Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt A-4b
Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt A-5
Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde

Abschnitt A-6
Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle

Abschnitt B-1
Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen

Abschnitt B-2
Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente - Informationsersuchen

Abschnitt B-3
Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung für (die) Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt B-4a
Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt B-4b
Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt B-5
Beschreibung der Lieferung abgebrannter Brennelemente und Liste der Gebinde

Abschnitt B-6