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Regelwerk

Änderungstext

Durchführung des Hochbaustatistikgesetzes

Vom 28.08.2012
(Nds.MBl. Nr. 34 vom 10.10.2012 S. 751


Gem. RdErl. d. MS u. d. MI v. 28.9.2012 - 505-19311/44-19302 - VORIS 21072 -

Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.11.2012 wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 Satz 2 werden die Verweisung " § 69a NBauO" durch die Verweisung " § 62 NBauO" und die Abkürzung "NLS" durch die Abkürzung "LSKN" ersetzt.

Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Abkürzung "NLS" durch die Abkürzung "LSKN" ersetzt.

bb) In Satz 2 wird die Verweisung " § 69a Abs. 3 Nr. 1 NBauO" durch die Verweisung " § 62 Abs. 3 Satz 1 NBauO" ersetzt.

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

alt neu
 Die Bauaufsichtsbehörden übersenden dem NLS monatlich eine Auflistung aller bei ihnen in diesem Zeitraum eingereichten Mitteilungen nach § 69a Abs. 3 Nr. 1 NBauO jeweils unter Angabe des Zeitpunktes der Vollständigkeit der vor Durchführung der Baumaßnahme nach § 69a Abs. 3 NBauO einzureichenden Unterlagen (zulässiger Baubeginn; § 3 Abs. 1 Nr. 2 HBauStatG) und der Nummer des verwendeten oder ausgegebenen Erhebungsbogens. "Die Bauaufsichtsbehörden übersenden dem LSKN monatlich eine Auflistung aller bei ihnen in diesem Zeitraum eingegangenen Mitteilungen jeweils unter Angabe des Zeitpunktes der Vollständigkeit der vor Durchführung der Baumaßnahme nach § 62 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 8 Sätze 1 und 2 NBauO erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen (zulässiger Baubeginn; § 3 Abs. 1 Nr. 2 HBauStatG) und der Nummer des verwendeten oder ausgegebenen Erhebungsbogens."

2. In Nummer 2 Satz 2 werden die Abkürzung "NLS" durchdie Abkürzung "LSKN" ersetzt und das Komma sowie die Worte "sobald der Bauentwurf bei ihnen eingegangen ist (§ 69a Abs. 7 Satz 2 NBauO)" gestrichen.

3. In Nummer 3

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(Stand: 28.07.2025)

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