Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (vgl. BT-Drucksache 18/7823) für eine überwiegend generalistische Pflegeausbildung, in der die drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheitsund Krankenpflege und Gesundheit- und Kinderkrankenpflege zu einem Berufsbild zusammengeführt werden sollen, ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vom 26. Februar 2016 (vgl. BR-Drucksache 020/16(B) ).
- 2. Der Bundesrat sieht für die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung und der damit verbundenen notwendigen Pflegeberufereform dringenden Handlungsbedarf. Dafür ist es erforderlich, dass eine Reform der Pflegeausbildungen beschlossen wird, in der pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sowie übergreifende pflegerische Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen und Pflegesettings vermittelt werden.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit das Gesetzgebungsverfahren zu einem Abschluss kommt.