Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative des Königreichs Schweden und des Königreichs Spanien im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Akkreditierung von kriminaltechnischen Labortätigkeiten Ratsdok. 10964/09

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 25. Juni 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Das Europäische Parlament wird an den Beratungen beteiligt.

Hinweis: vgl. AE-Nr. 070161

Auf Verlangen des Landes Rheinland-Pfalz vom 29. September 2009 erscheint die Vorlage gemäß § 45a GOBR als Drucksache des Bundesrates.

Anlage
Entwurf

Rahmenbeschluss des Rates über die Akkreditierung von kriminaltechnischen Labortätigkeiten

vom ...

Der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe c und auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 31 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b, auf Initiative des Königreichs Schweden und des Königreichs Spanien, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments1, in Erwägung nachstehender Gründe:

Hat folgenden Rahmenbeschluss erlassen:

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Akkreditierung

Artikel 5
Anerkennung der Ergebnisse

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Durchführung

Artikel 8
Inkrafttreten