1.
Der federführende Gesundheitsausschuss (G),
der Finanzausschuss (Fz) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat,
zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Oktober 2004 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzesbeschlusses einberufen wird.
2.* Begründung
Nach dem überparteilichen Konsens zum GKV-Modernisierungsgesetz - GMG sollte der Zahnersatz zum 1. Januar 2005 allein durch die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über eine einheitliche Pauschale finanziert werden. Den Mitgliedern wurde die Möglichkeit eröffnet, sich und ihre familienversicherten Angehörigen für den Bereich Zahnersatz alternativ bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) abzusichern. Mit dieser Regelung sollte die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt und zudem der Wettbewerb zwischen GKV und PKV verstärkt werden.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein wichtiger Teil der mit der Zustimmung des Bundesrates beschlossenen Gesundheitsreform ohne einen vernünftigen Grund aufgekündigt.
Die Krankenkassen haben bereits am Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Regelung zum Einzug der Prämie durch die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit fehle. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, die die Länder mitgetragen hätten, hätte der Beitragseinzug der Zahnersatzpauschale unbürokratisch und kostengünstig erfolgen können.
Das Gesetz verhindert mehr Wettbewerb, weil die Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV für die Absicherung des Zahnersatzes wegfällt.
Wegen des höheren Beitrages fördert das Gesetz außerdem den Anreiz für freiwillig Versicherte, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Damit trägt das Vorhaben zur weiteren Entsolidarisierung in der GKV bei.
Im Vertrauen auf die Verlässlichkeit des Gesetzgebers haben Versicherte und private Krankenversicherungsunternehmen bereits bis zu 500 000 Verträge über die private Versicherung des Zahnersatzes abgeschlossen. Dieses Vertrauen wird zerstört. Regressforderungen der privaten Versicherungsunternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland können nicht ausgeschlossen werden.
* Bei Annahme von Ziffer 2 und 3 wird die Begründung redaktionell angepasst.
3.* Der Bundesrat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis,
dass die die Bundesregierung tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag zum wiederholten Male beschlossene Gesetze bereits vor deren Inkrafttreten ändern. Eine solche Praxis ist nicht nur problematisch im Hinblick auf die Verbindlichkeit getroffener politischer Entscheidungen, sondern auch im Hinblick auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Berechenbarkeit und Verlässlichkeit von Politik insgesamt. Mit dem Gesetz kündigt der Deutsche Bundestag den im GKV-Modernisierungsgesetz - GMG gefundenen Kompromiss zur Modernisierung des Gesundheitswesens einseitig auf und verhindert eine Abkopplung von Krankheits- und Arbeitskosten für den Bereich des Zahnersatzes. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz den im GKV-Modernisierungsgesetz gefundenen Gesundheitskompromiss vom Sommer 2003 einseitig aufkündigt. Die Bundesregierung hat es versäumt, rechtzeitig Vorschläge für ein unbürokratisches Beitragseinzugsverfahren für die vereinbarte einkommens- und lohnunabhängige Pauschale zur Absicherung von Zahnersatz vorzulegen. Sie hat damit den parteiübergreifenden Gesundheitskompromiss verlassen und darüber hinaus eine Verunsicherung weiter Teile der Bevölkerung in Kauf genommen.
Die im GKV-Modernisierungsgesetz vorgesehene Ausgliederung des Zahnersatzes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und die Absicherung durch einen Pauschalbetrag bedürfen keiner grundsätzlichen Neuregelung. Der entscheidende Vorteil dieser Regelung besteht in der Abkopplung der Kosten des Zahnersatzes von den Arbeitskosten. Zumindest für diesen Bereich ließe sich so der beschäftigungsfeindliche Automatismus durchbrechen, dass jede Lohn- und Gehaltssteigerung und jede Beitragssatzanhebung zu höheren Personalzusatzkosten und damit zu höheren Arbeitskosten führt.
Die im Gesetz vorgesehene Verschiebung der Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen löst das Problem hoher Lohnzusatzkosten nicht. Auch nach der Neuregelung blieben die Kosten für Zahnersatz Bestandteil der Arbeitskosten. Zudem erhielten die Versicherten nicht die ihnen eingeräumten zusätzlichen Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsfreiheiten. Die im Gesetz vorgesehene Aufhebung der Option einer Zahnersatzversicherung bei privaten Krankenversicherungsunternehmen lässt die zu erwartenden positiven wirtschaftlichen und finanziellen Effekte eines fairen Wettbewerbs der Systeme ungenutzt.
* Bei Annahme von Ziffer 2 und 3 wird die Begründung redaktionell angepasst.