Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 16. September 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/10607 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 07.11.08
Erster Durchgang: Drucksache. 347/08 (PDF)