Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank KOM (2009) 500 endg.; Ratsdok. 13645/09

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 29. September 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 24. September 2009 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 25. September 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament und die Europäische Zentralbank werden an den Beratungen beteiligt.

Hinweis: vgl. AE-Nr. . 090056 und 090438

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank

Der Rat der europäischen Union -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 105 Absatz 6, auf Vorschlag der Kommission1, nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank2, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments3, in Erwägung nachstehender Gründe:

Artikel 1
Mitgliedschaft

Artikel 2
Unterstützung des ESRB

Artikel 3
Organisation des Sekretariats

Artikel 4
Leitung

Artikel 5
Erhebung von Informationen im Auftrag des ESRB

Artikel 6
Geheimhaltung von Daten und Unterlagen

Artikel 7
Überprüfungsklausel

Artikel 8
Anwendbarkeit

Artikel 9
Adressat


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident