Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der Zulassungskostenverordnung

Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Ferner hat der Bundesrat die nachstehende E n t s c h l i e ß u n g gefasst:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auch die letztmalig 2001 angepasste Eichkostenverordnung nunmehr zeitnah zu überarbeiten, um bei den nach dem Eichgesetz zuständigen Behörden der Länder ebenfalls eine Kostendeckung zu ermöglichen.

Begründung:

Die Gebühren für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sind nach wie vor nicht kostendeckend. Daher wird nach 1999 und 2010 die Zulassungskostenverordnung erneut angepasst werden. Für 2012 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen.

Der Bundesrat erkennt die haushaltsrechtliche Notwendigkeit einer Gebührenanpassung auf Grund der sich ständig entwickelnden Kosten an, obwohl die daraus resultierenden Mehrbelastungen auch die Eichbehörden der Länder treffen.

Zugleich weist er jedoch darauf hin, dass die Eichkostenverordnung, die die Gebühren für die Arbeit der Eichbehörden der Länder festlegt, letztmalig im Jahre 2001 angepasst wurde. Die dort festgelegten Gebühren sind ebenfalls nicht mehr kostendeckend.

Daher erachtet der Bundesrat aus den auch für die Erhöhung der Gebührensätze der PTB dargelegten Gründen der Verbesserung der Kostendeckung eine zeitnahe Anpassung der Eichkostenverordnung für zwingend notwendig.