Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011
Der Bundesrat möge der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zustimmen:
Zu Artikel 6
In Artikel 6 Satz 1 wird das Wort "vierten" durch das Wort "sechsten" ersetzt.
Begründung:
Die Zulassungsbehörden benötigen einen ausreichend langen Zeitraum zur Umstellung der dort verwendeten Software im Zusammenhang mit dem Wechselkennzeichen.