Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 20. August 2009
Der Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte
- Entschließung des Bundesrates zur Beschleunigung des Breitbandausbaus im ländlichen Raum
zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 18. September 2009 aufzunehmen. Nach Vorstellung im Plenum soll die Entschließung den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung Hans Georg Koch
Entschließung des Bundesrates zur Beschleunigung des Breitbandausbaus im ländlichen Raum
- 1. Breitbandtechnologien sind unverzichtbarer Bestandteil der Infrastrukturausstattung. Insbesondere im Vergleich der Breitbandausstattung zwischen Städten und ländlichen Räumen gibt es in Deutschland zum Teil erhebliche Unterschiede zu ungunsten der ländlichen Räume. Um diese Diskrepanz zu beseitigen und insgesamt die Breitbandausstattung in ganz Deutschland zu verbessern, hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Breitbandstrategie unter anderem das Ziel postuliert, bis zum Jahr 2014 für 75 Prozent der deutschen Haushalte eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel wurde von allen beteiligten Akteuren mitgetragen.
- 2. Zur Erreichung dieses Zieles gilt es in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Breitbandwirtschaft Schritt für Schritt eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur zu schaffen. Dies ist sowohl aus Kosten- als auch Zeitgründen sowie angesichts der primären Zuständigkeit der Privatwirtschaft nur möglich, indem auf schon bestehende Glasfaser- oder Leerrohrinfrastruktur zurückgegriffen wird. Daher ist die Kenntnis der bestehenden Infrastruktur unabdingbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Hand gemäß der Vorgaben der Europäischen Union nur subsidiär eingreifen darf, also nur dort, wo ein Marktversagen konstatiert werden kann.
- 3. In den letzten drei Jahren bemühten sich viele Länder wie beispielsweise Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein und jüngst auch die Bundesregierung über die Bundesnetzagentur, die Inhaber entsprechender Breitbandinfrastrukturen auf freiwilliger Basis zu bewegen, die notwendigen Informationen bereitzustellen. In vielen Fällen verschlossen sich die Infrastrukturanbieter diesen Bitten nicht. Allerdings erklärten sich wenige Anbieter, darunter auch sehr große Marktbeteiligte, nicht bereit, die bestehenden Breitbandinfrastrukturen offen zu legen.
- 4. Der Aufbau einer Hochgeschwindigkeits-Breitbandinfrastruktur kann angesichts des immer schärfer werdenden, globalen Wettbewerbs und der derzeit schwierigen konjunkturellen Lage nicht weiter hinausgezögert werden, ohne dass erhebliche negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland entstehen.
- 5. Der Bundesrat ist nachdrücklich der Auffassung, dass ein beschleunigter Ausbau von Breitbandinfrastrukturen gerade in ländlichen Räumen in einem gesamtstaatlichen Interesse liegt.
Um möglichst zeitnah Planungen für den Ausbau von Breitbandinfrastrukturen vornehmen zu können, ist es zwingend notwendig, die bereits bestehenden Glasfaser- oder Leerrohrinfrastrukturen zu kennen.
Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Gesetzes zur Offenlegung von Breitbandinfrastrukturen zu prüfen.
Hierbei möge sich die Bundesregierung von folgenden Eckpunkten leiten lassen:
- a) Unter Breitbandinfrastruktur werden folgende Bereiche verstanden:
- - Leitungsgebundene Telekommunikationsinfrastruktur
- - Funkgestützte Telekommunikationsinfrastruktur
- - Infrastruktur wie Leerrohre, freie Glasfaserkapazitäten an Verkehrswegen
- - Wegeführung von Netzen der Energieversorgung einschließlich Strommasten
- b) Kostenlose Bereitstellung der Daten in vektorisierter und geodifferenzierter Form auf Aufforderung der Bundesnetzagentur hin
- c) Sicherstellung des Zugriffs auf diese von der Bundesnetzagentur erhobenen und zu einem Infrastrukturatlas zusammengeführten Daten durch die kommunalen Gebietskörperschaften sowie die zuständigen Landes- und Bundesbehörden
- a) Unter Breitbandinfrastruktur werden folgende Bereiche verstanden:
- 6. Die Ergebnisse der Prüfung sind den beteiligten Akteuren zugänglich zu machen. Bei positiver Prüfung sollte ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.
Sollte die Prüfung negativ ausfallen, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, mögliche Alternativen aufzuzeigen, wie sie das eingangs erwähnte postulierte Ziel ihrer Breitbandstrategie mit dem erforderlichen Nachdruck erreichen kann.