Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes
(Betreuungsgeldgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 205. Sitzung am 9. November 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/11404 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) - Drucksache 17/9917 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.12.12
Initiativgesetz des Bundestages

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 4 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft."