Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2008

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2008

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 12. September 2008
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die

Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2008

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzelplan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2008
T€
bewilligte
über-/außer-
planmäßige
Ausgabe
T€
1234
06Bundesministerium des Innern
0602Allgemeine Bewilligungen
532 16 aplBundesanteil zur Einführung einer einheitlichen Behördenrufnummer (D 115)-2.900
Anschubfinanzierung für das Pilotprojekt zur Einführung der einheitlichen Behördenrufnummer in Modellregionen.
08Bundesministerium der Finanzen
0804Bundeszollverwaltung
688 04Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich der Zinsen gemäß Artikel 11 der Ratsverordnung 1150/200008.540
Zahlungen von Eigenmitteln an die EU-Kommission. Die überplanmäßigen Ausgaben dienen teilweise der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf EuGH-Urteil bzw. EU-Verordnung.
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1112Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen
636 02 aplBeitragszahlungen für Kindererziehungszeiten durch den Bund-290.000
Übernahme der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Kindererziehungszeiten durch den Bund. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 345a und 347 Nr. 9 SGB III. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2008 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
1604Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
681 01Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl130250
Ausgleichsleistungen infolge des Reaktorunfalls in Tschernobyl. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 38 Abs. 2 Atomgesetz.
1607Bundesamt für Strahlenschutz
547 31Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben145300
Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch externe Auftragnehmer als fachlich fundierte Grundlage für die Entscheidung, ob und zu welchem Zeitpunkt mit der Planung und Durchführung der Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage "Asse II" begonnen werden kann.
303001Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium
712 01Baumaßnahmen von mehr als 1 000 000 E im Einzelfall20.0006.893
Schnellerer Baufortschritt als ursprünglich angenommen bei der Sanierung der Kreuzbauten.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushaltsplan 2008
T€
bewilligte
über-/außer-
planmäßige
VE
T€
1234
06Bundesministerium des Innern
0602Allgemeine Bewilligungen
532 16 aplBundesanteil zur Einführung einer einheitlichen Behördenrufnummer (D 115)-1.677
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 945 T€
Im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 732 T€
Anschubfinanzierung für das Pilotprojekt zur Einführung der einheitlichen Behördenrufnummer in Modellregionen.
10Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz .
1014Friedrich Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
712 01Baumaßnahmen von mehr als 1 000 000 € im Einzelfall116.00087.300
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 14.000 T€
Im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 67.300 T€
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 6.000 T€
Abschluss eines Generalunternehmervertrages zur Erstellung der zweiten Baustufe im Rahmen des zweiten Bauabschnittes des Bauvorhabens des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2008 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
3001Bundesministerium
712 01Baumaßnahmen von mehr als 1 000 000€ im Einzelfall12.6611.216
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 1.216 T€
Ergänzende Baumaßnahmen zur Einhaltung der energetischen Erfordernisse eines neuen Klimaerlasses des BMVBS.

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)

Einzelplan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushaltsplan 2008 T€ Ausgabeüber-/außer- planmäßige Ausgabe T€
1234
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
11 02Allgemeine Bewilligungen
687 01Beiträge an internationale Organisationen22.972829
Erhöhte Leistungen an die International Labour Organization ( ILO / Internationale Arbeitsorganisation ) in Genf.