- 837. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 12. Oktober 2007:
Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 10. September 2007
Der Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte
- Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Lastkraftwagen
zuzuleiten.
Ich bitte, gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Beratung der Entschließung in den Ausschüssen zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Wicker
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Lastkraftwagen
- 1. Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Lastkraftwagen zunimmt und die Unfallfolgen ebenso an Schwere zunehmen.
Sicherheitsausstattungen, die einen wesentlichen Beitrag zur Unfallvermeidung leisten können sind bereits am Markt verfügbar, werden jedoch nur in geringem Umfang als Sonderwunsch eingebaut. Während bei Personenkraftwagen durch das Sicherheitsinteresse des Käufers wichtige aktive und passive Sicherheitselemente auch ohne verbindliche Vorschrift eingebaut werden, haben sich bei Lastkraftwagen wichtige Sicherheitsausstattungen bisher nicht durchsetzen können.
Sicherheitsausstattungen wie elektronisches Stabilitätsprogramm, Notbremssystem und Spurassistent sind als geeignete Mittel anzusehen, Unfälle bereits im Ansatz zu verhindern. Auf Grund der extremen Massenverhältnisse bei Unfällen mit Lastkraftwagen können passive Sicherheitssysteme in Personenkraftwagen nur in geringem Umfang wirksam werden.
Eine möglichst rasche Einführung der unfallvermeidenden Sicherheitsausstattungen auf breiter Basis ist deshalb in Fahrzeugen für die Güterbeförderung besonders wichtig.
- 2. In Erwägung dieser Tatsachen bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich für eine möglichst rasche Verbesserung der Sicherheitsausstattung neu zuzulassender Lastkraftwagen einzusetzen:
- - Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass der Einbau wichtiger Sicherheitssysteme, nämlich des elektronischen Stabilitätsprogramms (ESP) für alle neu zuzulassenden Lastkraftwagen ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und des Notbremssystems und des Spurassistenten für alle neu zuzulassenden Lastkraftwagen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht spätestens zum 01.10.2011 vorgeschrieben wird. Hierfür bedarf es konkreter, auf internationaler Ebene anerkannter technischer Beschreibungen. Diese sind auf fachlicher Ebene durch die Automobilindustrie vorzubereiten und bei EU und ECE einzubringen.
- - Die Bundesregierung wird gebeten, in Verhandlungen mit der Automobilindustrie auf eine vorgezogene freiwillige Einführung dieser Sicherheitssysteme über eine Selbstverpflichtung in Deutschland hinzuwirken.
- - Die Einführung der Sicherheitssysteme sollte in der Freiwilligkeitsphase möglichst durch finanzielle Anreize beschleunigt werden. In Betracht kommen vor allem Rabatte bei den Versicherungsprämien. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, entsprechende Gespräche mit der Versicherungswirtschaft zu führen. Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit eine Reduzierung der Autobahnmaut oder eine aufkommensneutrale Änderung bei der Kraftfahrzeugsteuer in Betracht kommen kann.
Begründung
Fortgeschrittene Sicherheitsausstattungen sind bei deutschen und europäischen Herstellern von Nutzfahrzeugen entweder als Sonderausstattung bereits erhältlich oder stehen kurz vor der Einführung. Wesentliche Unterschiede zwischen den Fahrzeugherstellern in Europa bestehen nicht, da die einschlägigen Systemlieferanten nicht markengebunden sind und somit eine gemeinsame Zulieferbasis besteht.
Zentrales Ziel ist deshalb die EU-weite Einführung der Sicherheitssysteme. Hierzu ist eine Umsetzung in einer Richtlinie der Europäischen Union notwendig. Sollte eine Umsetzung auf europäischer Ebene nicht in angemessenen Zeiträumen möglich sein und die vorgezogene nationale Einführung auf freiwilliger Basis nicht zu einer umfassenden Verbreitung der Sicherheitsausstattung führen, sollten auch Möglichkeiten einer verbindlichen Einführung in der Bundesrepublik Deutschland geprüft werden.