Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast (Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz - LärmSanFinG) - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -

950. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2016

A

1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bunderat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zu § 2

§ 2 ist wie folgt zu fassen:

" § 2 Verteilung

Der in § 1 Absatz 1 Satz 2 festgelegte Betrag wird nach folgenden Prozentsätzen auf die Länder verteilt:

Baden-Württemberg12,96662
Bayern15,53327
Berlin5,08324
Brandenburg3,03655
Bremen0,95331
Hamburg2,55752
Hessen7,39885
Mecklenburg-Vorpommern2,01240
Niedersachsen9,33138
Nordrhein-Westfalen21,14424
Rheinland-Pfalz4,83089
Saarland1,21111
Sachsen5,05577
Sachsen-Anhalt2,79941
Schleswig-Holstein3,39074
Thüringen2,69470."

Folgeänderung:

Im Teil "B. Besonderer Teil" ist die Einzelbegründung "

Zu § 2 (Verteilung)" wie folgt zu fassen:

" § 2 teilt den in § 1 festgelegten Gesamtbetrag der Finanzhilfen anteilig auf die Länder auf. Als Verteilungsschlüssel wird der Königsteiner Schlüssel 2016 zu Grunde gelegt. Der Anteil, der auf ein Land entfällt, richtet sich nach diesem jährlich neu berechneten Schlüssel nach seinem Steueraufkommen und seiner Bevölkerungszahl. Das Steueraufkommen wird dabei mit zwei Dritteln, die Bevölkerungszahl mit einem Drittel gewichtet.

Für die Verteilung der Finanzhilfen ist die Verwendung des Königsteiner Schlüssels sachgerecht. Für das Haushaltsjahr 2016 sieht er die folgenden Länderanteile vor*:

Baden-Württemberg12,96662 %
Bayern15,53327 %
Berlin5,08324 %
Brandenburg3,03655 %
Bremen0,95331 %
Hamburg2,55752 %
Hessen7,39885 %
Mecklenburg-Vorpommern2,01240 %
Niedersachsen9,33138 %
Nordrhein-Westfalen21,14424 %
Rheinland-Pfalz4,83089 %
Saarland1,21111 %
Sachsen5,05577 %
Sachsen-Anhalt2,79941 %
Schleswig-Holstein3,39074 %
Thüringen2,69470 %
Insgesamt100,00 %."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Königsteiner Schlüssel 2016 wurde am 6. Juni 2016 bekanntgegeben. Der Bezug auf den Königsteiner Schlüssel 2015 im Entwurf des Gesetzes wird entsprechend ersetzt.

B

2. Der federführende Verkehrsausschuss, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

* Quelle: http://www.gwk-bonn.de/themen/koenigsteinerschluessel