Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/13419 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG) - Drucksache 016/13111 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. In § 1 werden die Wörter "den Bund" durch die Wörter "die Länder" ersetzt.
- 2. § 3 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 werden die Wörter "den Bund" durch die Wörter "das Land" ersetzt.
- b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "als Teil der Nationalen Strategie" gestrichen.
- c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
"(4) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 sind für das Schuljahr 2009/2010 die bis zum 31. Mai 2009 beim Bundesministerium eingereichten regionalen Strategien Grundlage für die Durchführung des Schulobstprogramms."
- 3. In § 5 wird die Angabe "31. Oktober" durch die Angabe "15. Oktober" ersetzt.
Fristablauf: 10.07.09
Erster Durchgang: Drucksache. 382/09 (PDF)