Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - Einführung einer Kfz-Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden

Staatsministerium Baden-Württemberg
Stuttgart, 11. November 2015
Der Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bunderates - Einführung einer Kfz-Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 23 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 939. Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski

Entschließung des Bundesrates - Einführung einer Kfz-Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Eine Ausweitung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG auf landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden, könnte einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung einer nachhaltigen Pflege und Erhaltung wertvoller Landschaftsbestandteile leisten.