Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken
(Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 6. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 17/13769 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG) - Drucksache 17/13081 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 05.07.13
Initiativgesetz des Bundestages

1. Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 4 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft."