Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, den 13. September 2018
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende Entschließung des Bundesrates - Hardware-Nachrüstungen statt Fahrverbote mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 970. Plenarsitzung am 21. September 2018 aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bouffier
Entschließung des Bundesrates - Hardware-Nachrüstungen statt Fahrverbote
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass bereits in mehreren Städten gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Verbesserung der Luftqualität verhängt wurden.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass viele Diesel-Fahrzeuge de facto nicht den Abgasnormen entsprechen und sieht dringenden Handlungsbedarf. Hardware-Nachrüstungen stellen die wirksamste Methode zur Emissionsreduktion dar. Diese Nachrüstungen können in vielen Städten generelle Fahrverbote vermeiden und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung leisten.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
- - zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für technisch umgerüstete Diesel-Fahrzeuge, die die Abgasnormen erfüllen, zu schaffen,
- - die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung erfolgen kann,
- - dafür Sorge zu tragen, dass die Hersteller in die Verantwortung für die Kosten zu nehmen sind.
Begründung:
Die Nachrüstung der Dieselfahrzeuge ist die wirksamste Methode, um die Luftqualität in den Städten nachhaltig zu verbessern, die EU-weiten Grenzwerte einzuhalten und somit generelle Fahrverbote zu vermeiden. Saubere Luft ist ein wichtiger Faktor für die Gesundheit der Menschen.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein vermeintlich emissionsarmes Diesel-Fahrzeug gekauft haben, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Die entscheidenden Schritte für die Vermeidung von Fahrverboten und für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kosten durch Nachrüstungen können nur durch die Bundesregierung vorgenommen werden.