Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 10. September 2015
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlagen gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 25. September 2015 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung bislang von der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 verankerten Ermächtigungsgrundlage für eine Grünstromvermarktungsverordnung keinen Gebrauch gemacht hat.
- 2. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im EEG 2014 gibt es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziert insbesondere die regionale Verwendung von Erneuerbaren Energien-Strom den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle fördern zusätzlich auch die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Hierzu kann ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell wichtige Impulse setzen. Deshalb wurde auf fachlicher und politischer Ebene auf die dringende Notwendigkeit einer Grünstromvermarktungsverordnung hingewiesen.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Entwurf einer europarechtskonformen Grünstromvermarktungsverordnung vorzulegen.