Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/13350 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 - Drucksache 17/13031 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drs. 108/13 (PDF)
Artikel 2 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 2
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
Das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), welches zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. IS. 2454, 2455) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
"5. das Eisenbahn-Bundesamt im Fall eines Verdachtes eines innergemeinschaftlichen Verstoßes gegen die in den Nummern 18 und 19 des Anhanges der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 genannten Rechtsakte und die zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften,".
2. In § 3 Absatz 1 wird die Angabe " § 2 Nr. 2 bis 5" durch die Angabe " § 2 Nummer 2 bis 6" ersetzt.
3. In § 9 Absatz 3 und § 11 Absatz 4 und 5 wird jeweils die Angabe " § 2 Nr. 1, 2 oder 3" durch die Angabe " § 2 Nummer 1, 2, 3 oder 5" ersetzt."