Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung" 2008) KOM (2009) 504 endg.; Ratsdok. 13879/09

Europäische Kommission Brüssel, den 25. Juni 2010
Vizepräsident

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

haben Sie vielen Dank für den Beitrag des Deutschen Bundesrates vom 26. März 2010 zum Dokument KOM (2009) 504 - Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung" 2008).*

Da die Kommission großen Wert darauf legt, die Meinung der nationalen Parlamente zu ihren Vorschlägen zu erfahren, um den Prozess der Politikgestaltung zu verbessern begrüßen wir diese Gelegenheit, auf Ihre Stellungnahme zu reagieren. Als Anlage übersende ich Ihnen die Antwort der Kommission, die, wie ich hoffe, einen wertvollen Beitrag zu Ihren eigenen Beratungen darstellt.

Ich freue mich darauf, unseren politischen Dialog in Zukunft noch vertiefen zu können.


Mit freundlichen Grüssen
Maroš Šefèoviè
* siehe Drucksache 745/09(B) HTML PDF

Europäische Kommission
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu Einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM (2009) 504 - Bericht Der Kommission über die Anwendung

Der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung" 2008).

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 26. März 2010 zum Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung" 2008) stellt für die Kommission eine wertvolle Rückmeldung dar.

Die Kommission hat die Bitte des Bundesrates zur Kenntnis genommen, den Bericht in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu verbessern und darzulegen, weswegen sie einen Subsidiaritätseinwand für beachtlich bzw. unbeachtlich gehalten hat. Sie erachtet das von ihr gewählte Vorgehen gleichwohl für angemessen. Insbesondere hält sie es für angemessen im Bericht schwerpunktmäßig jene Themen zu behandeln, die Anlass zu den meisten Diskussionen gegeben haben, und sachlich und neutral die Positionen der verschiedenen Akteure (EU-Organe, Mitgliedstaaten, nationale Parlamente) darzustellen.

So zieht sie denn in dem Bericht unter anderem den Schluss, dass die Ansichten nicht nur unter den Organen, sondern auch innerhalb des Rates weiterhin auseinandergehen.

Die beiden Fälle, auf die der Bundesrat besonders Bezug genommen hat (die Bodenschutzrichtlinie1 und das Grünbuch zur Mobilität in der Stadt2) verdeutlichen die Vielschichtigkeit der Materien; eben weil sie zu Meinungsunterschieden geführt haben, hielt es der Kommission für wichtig, sie in ihrem Bericht zu dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip anzuführen.

Die Kommission nimmt auch davon Kenntnis, dass der Bundesrat detailliertere Kriterien und einen gemeinsamen Bewertungsansatz für die Einhaltung des Subsidiaritäts- und

Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes fordert. Die Kommission hat mehrere Maßnahmen eingeleitet um sicherzustellen, dass ihre Vorschläge stets auf die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit geprüft werden, und dies auf transparente Art und Weise geschieht:

Diese Instrumente stehen allen anderen Organen und den Mitgliedstaaten bei ihrer Prüfung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zur Verfügung. Die Kommission hat keine Kenntnis von Forderungen der anderen Organe bezüglich der Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes oder Formates hierfür, wäre aber zu Gesprächen bereit, wenn dies ausdrücklich gefordert würde.

Was die Beziehungen insbesondere zu den nationalen Parlamenten anbelangt, ist die Kommission entschlossen, diese Beziehungen weiter zu stärken. So hat sie kürzlich in ihrem Jahresbericht 2009 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten5 skizziert, wie sich diese Beziehungen in den nächsten Jahren weiterentwickeln könnten. Der Subsidiaritätskontrollmechanismus, der parallel zum politischen Dialog Anwendung finden wird, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Da der Mechanismus erst vor einigen Monaten eingeführt wurde, hält die Kommission die Festlegung von konkreten, verbindlichen Leitlinien zum gegenwärtigen Zeitpunkt für verfrüht. Dies könnte in einer solch wichtigen Phase unserer Beziehungen zu Lasten der notwendigen Flexibilität gehen. Gleichwohl ist die Kommission bereit und offen, die Umsetzung des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten regelmäßig zu evaluieren.