910. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Vorlage allgemein
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass eine Klarstellung hinsichtlich des zu erbringenden Aufwands erfolgt.
Die Ausführungen in der Begründung des Verordnungsvorschlags in Ziffer 1 Absatz 5 "Zur Aufstellung der Konten greift die Umweltgesamtrechnung auf bereits vorhandene Datensätze zurück. Für die Umsetzung der neuen Module müssen keine neuen Daten erhoben werden." werden inhaltlich nur in den Zielsetzungen des Anhangs IV aufgegriffen. In den Anhängen V und VI fehlt der entsprechende Passus. Um einen möglichen redaktionellen Fehler auszuschließen, sollte entweder der Passus inhaltlich auch in den Anhängen V und VI aufgenommen oder der Passus in Anhang IV, im Sinne einer Gleichbewertung, gestrichen werden.
B
- 2. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.