Der Bayerische Ministerpräsident München, 4. Juni 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs)
mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 978. Sitzung am 7. Juni 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs)
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument für die Unternehmen sind und gleichzeitig für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige Brücke (zurück) in den Arbeitsmarkt darstellen können. Er betont, dass einzelne Branchen auf eine hohe Flexibilität angewiesen seien.
- 2. Er stellt zudem fest, dass die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse letztmals zum 1. Januar 2013 von 400 Euro auf 450 Euro pro Monat angehoben wurde. Durch den gesetzlichen Mindestlohn wirkt sich die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung unmittelbar beschränkend auf die Anzahl von Arbeitsstunden aus. Die im Rahmen der Entgeltgrenze für Minijobs mögliche Arbeitszeit hat sich dadurch, durch die im Zuge der positiven Tarifentwicklung der letzten Jahre steigenden Löhne bzw. durch die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns stetig reduziert.
- 3. Der Bundesrat erachtet eine feste Kopplung der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse an den gesetzlichen Mindestlohn oder die Tarifentwicklung für nicht sinnvoll. Die daraus resultierenden häufigen Anpassungen würden zu erheblichem bürokratischen Aufwand für die Unternehmen führen. Vielmehr sollte eine Lösung angestrebt werden, die über einen längeren Zeitraum trägt.
- 4. Damit Minijobs weiterhin als flexible Beschäftigungsform sinnvoll genutzt werden können, hält der Bundesrat deshalb eine moderate Anpassung der Verdienstgrenze auf 530 Euro aus arbeitsmarktpolitischer Sicht für sinnvoll. Die vorgeschlagene Erhöhung der Verdienstgrenze orientiert sich dem Grunde nach an der aktuellen Tarif- bzw. Mindestlohnentwicklung und stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung der Modalitäten für die geringfügige Beschäftigung dar.
- 5. Der Bundesrat sieht mit dieser Anhebung der Verdienstgrenze keine unverhältnismäßige und missbräuchliche Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
- 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, ab 1. Januar 2020 die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf 530 Euro/Monat anzuheben.