Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr

Der Bundesrat hat in seiner 822. Sitzung am 19. Mai 2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 4 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 (§ 9 Abs. 4 Satz 1 BKrFQG)

In Artikel 1 ist in § 9 Abs. 4 Satz 1 das Wort "oder" durch das Wort "und" zu ersetzen.

Begründung

Der Vollzug des Ordnungswidrigkeitenrechts fällt nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung ebenso wie der Gesetzesvollzug im Übrigen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Die Zuständigkeit einer Bundesbehörde ist ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn ein besonderer Auslandsbezug besteht und die Aufgaben der Länder nicht oder nur am Rande berührt sind.