Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/12111 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. § 14 wird wie folgt geändert:

2. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:


Fristablauf: 03.04.09
Erster Durchgang: Drucksache. 555/08 (PDF)