Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, den 7. März 2007
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich das
- Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die Einrichtung eines deutschirischen zweisprachigen Sekundarabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s.
Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 59 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maiziére
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die Einrichtung eines deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung von Irland -
unter Bezugnahme auf das Abkommen vom 10. Februar 1983 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über kulturelle Zusammenarbeit, in dem Wunsch,
- - durch Verstärkung des Begegnungsgedankens an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s, durch die gemeinsame Erziehung von deutschen und irischen Schülern sowie
- - durch die intensive Vermittlung der jeweiligen Partnersprache die guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu vertiefen und den Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss im europäischen Geist zu vermitteln, der ihnen in beiden Staaten Möglichkeiten zur Aufnahme eines Hochschulstudiums eröffnet - sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1
- Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung von Irland vereinbaren die Einrichtung eines deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s.
Artikel 2
- Die Einzelheiten der Implementierung des deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) ergeben sich aus dem als Anlage zu diesem Abkommen beigefügten Memorandum, das Bestandteil dieses Abkommens ist.
Artikel 3
- (1) Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der letzten Notifikation.
- (2) Dieses Abkommen wird für die Dauer von fünf Jahren geschlossen. Es verlängert sich stillschweigend um jeweils fünf weitere Jahre, sofern es nicht sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Fünfjahresabschnitts auf diplomatischem Weg gekündigt wird.
Geschehen zu Dublin am 29. Mai 2006 in zwei Urschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
Für die Regierung von Irland.
Memorandum zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die Einrichtung eines deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s
1. Einrichtung und Struktur
- 1.1 Auf der Grundlage eines zweisprachigen Unterrichtsprogramms in den Sekundarschulstufen 7-12 der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s mit den deutschsprachigen Fächern Deutsche Sprache und Literatur, deutsche Landeskunde (nur Klassen 7-9) und Geschichte/zweisprachig können im Jahre 2008 erstmals die Abschlussprüfungen zum deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschluss (bilingual Leaving Certificate) durchgeführt werden.
- 1.2 Grundlage des Unterrichts in den genannten Fächern bilden mit den zuständigen Stellen beider Staaten abgestimmte Lehrpläne.
- 1.3 Die Fächer Deutsche Sprache und Literatur und Geschichte/zweisprachig sind schriftliche Prüfungsfächer im deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschluss (bilingual Leaving Certificate), das Fach Deutsche Sprache und Literatur ist zusätzlich auch mündliches Prüfungsfach.
- 1.4 Die Prüfungsanforderungen und Prüfungsregularien im Prüfungsfach Geschichte/zweisprachig werden durch die Prüfungsvorschriften für das irische Abschlusszertifikat (Leaving Certificate) im Fach Geschichte (History) auf dem oberen Leistungsniveau (Higher Level) festgelegt. Für das Prüfungsfach Deutsche Sprache und Literatur gelten die unter Nummer 3 getroffenen Festlegungen.
- 1.5 Ein deutschirisches Komitee, in dem die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen -, die Irische Prüfungskommission (Irish Examinations Commission), das Ministerium für Erziehung und Wissenschaft und der Nationale Rat für Lehrplanentwicklung und Leistungsbewertung (National Council for Curriculum and Assessment) repräsentiert sind, wird für die Qualitätssicherung sowie für die Klärung der Verfahrensfragen zu operativen Aspekten der Initiative, einschließlich der Abschlussprüfung in diesen Fächern, zuständig sein.
2. Das Prüfungsfach Geschichte/zweisprachig
- 2.1 Grundlagen der Prüfung bilden der irische Lehrplan sowie die irischen Prüfungsanforderungen (oberes Leistungsniveau/Higher Level).
- 2.2 Der Teilbereich Europa und die Welt (Europe and the Wider World) wird auf Deutsch bearbeitet, der Teilbereich Irische Geschichte auf Englisch; das Forschungsprojekt (research topic) wird auf Deutsch durchgeführt. Die Korrektur und Bewertung erfolgt nach den irischen Richtlinien.
3. Das Prüfungsfach Deutsche Sprache und Literatur
- 3.1 Grundlagen der Prüfung bilden eine zwischen beiden Seiten abgestimmte erweiterte Version des Lehrplanes und der Prüfungsbedingungen der Leistungsstufe des Faches Deutsch im irischen Sekundarschulabschluss (Higher Level German Leaving Certificate). Die Prüfungsaufgaben, Prüfungsanforderungen und Prüfungsstandards bauen klar auf dem erweiterten Lehrplan auf und werden zwischen den unter Nummer 1.5 genannten Stellen abgestimmt.
- 3.2 Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- 3.3 Der mündliche Prüfungsteil wird nach gemeinsam festgelegten Prüfungsanforderungen und Bewertungsrichtlinien durchgeführt.
- 3.4 Für die schriftliche Prüfung entwirft die deutsche Seite (der/die zuständige KMK-Beauftragte) im Auftrag des Hauptprüfers (Chief Examiner) einen Aufgabenvorschlag einschließlich eines Erwartungshorizonts sowie eines Bewertungsschemas (Grundlage: Gemeinsam abgestimmtes Verfahren, vgl. 3.1). Die Prüfungsaufgabe wird abschließend durch die zuständigen irischen Stellen festgelegt.
- 3.5 Die Korrektur wird in enger Abstimmung mit der/dem KMK-Beauftragten durchgeführt.
4. Die mit dem deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschluss (bilingual Leaving Certificate) verbundenen Berechtigungen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums
- 4.1 Die Initiative gründet sich darauf, dass der deutschirische zweisprachige Sekundarschulabschluss (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s im Rahmen der irischen Universitätsaufnahmeverfahren dem irischen Abschlusszertifikat (Leaving Certificate) gleichgestellt ist.
- 4.2 Für den Zugang zu deutschen Universitäten gilt, dass je nach Profil der von einem Absolventen gewählten Prüfungsfächer nach Maßgabe der von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Festlegungen für ausländische Bildungsabschlüsse entweder die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden kann. Die bestandene Prüfung im Prüfungsfach Deutsche Sprache und Literatur wird als Nachweis der für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse anerkannt. Eine entsprechende Bescheinigung zum Abschlusszeugnis über die für ein Hochschulstudium in Deutschland erworbene Berechtigung wird jeweils von der/dem zuständigen KMK-Beauftragten ausgestellt.
5. Unterstützungsleistungen durch die zuständigen deutschen und irischen Stellen
5.1 Deutsche Seite:
- - Die deutsche Seite stellt eine angemessene Anzahl deutscher Lehrkräfte zur Vorbereitung und Durchführung des deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s zur Verfügung.
Die deutsche Seite bezieht die Lehrkräfte für den deutschsprachigen Unterricht in geeignete Maßnahmen der Lehrerfortbildung ein.
Die deutsche Seite gewährt der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian's finanzielle Hilfen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien für das Deutsche Auslandsschulwesen. Damit wird die Schule in die Lage versetzt, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) verbundenen Kosten zu tragen. Die deutsche Seite ermöglicht die Teilnahme eines zuständigen deutschen Aufsichtsbeamten (KMK-Beauftragte/r) am Abschlussverfahren (siehe oben). Gemeinsam mit den zuständigen irischen Behörden beteiligt sich die deutsche Seite nach Absprache an der Evaluierung der schulischen Arbeit an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian's.
5.2 Irische Seite:
- - Die irische Seite gewährleistet die Durchführung des deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) durch die Beauftragung der entsprechenden irischen Stellen.
Die irische Seite bezieht deutsche Lehrkräfte mit Blick auf die deutschsprachigen bilingualen Prüfungsfächer in geeignete Maßnahmen der Lehrerfortbildung und -beratung ein.
Gemeinsam mit den zuständigen deutschen Behörden beteiligt sich die irische Seite nach Absprache an der Evaluierung der Initiative an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s.