Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
- a) Der Bundesrat begrüßt die Intention des Gesetzentwurfes, die Digitalisierungsmöglichkeiten bezüglich einer automatisierten Übermittlung von Daten auszuweiten.
- b) Der Bundesrat befürchtet allerdings, dass die Regelungen im Rahmen der Verdienststrukturerhebung insbesondere für kleine Unternehmen zusätzliche Bürokratiebelastungen mit sich bringen. Die angeführten digitalen Übertragungsmöglichkeiten schaffen zwar Erleichterungen bei Unternehmen mit entsprechender digitaler Infrastruktur. Von einer höheren Belastung muss hingegen nicht nur bei dem neu einbezogenen Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, sondern allgemein auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausgegangen werden, die solche Systeme nicht vorhalten. Die Belastungen treten entweder im Rahmen einer Software-Umstellung oder als höherer Zeitaufwand bei einer nicht automatisierten Datenübermittlung auf.
- c) Der Bundesrat bittet im weiteren Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass eine Mehrbelastung von KMU vermieden wird.