Punkt 56 der 954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017
Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
- a) Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung zur Ansiedlung inter- und supranationaler Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland. Eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik hinsichtlich dieser Organisationen fördert das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt.
- b) In den Abkommen und Protokollen mit den inter- und supranationalen Organisationen werden auch steuerliche Privilegien für die Organisation und das Personal vereinbart. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass diese Ausnahmen auf den zwingend notwendigen Umfang beschränkt werden.
- c) In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung sicherzustellen, dass in Abkommen und Protokollen allen Bediensteten die Befreiung ihrer Gehälter und Bezüge von der inländischen Besteuerung nicht ohne Progressionsvorbehalt für die übrigen Einkünfte eingeräumt wird - hierzu wird auch auf den Beschluss des Bundesrats vom 5. Juli 2013, Drucksache 507/13(B) , verwiesen. Bedenklich aus Gleichheitsgesichtspunkten ist insbesondere die steuerliche Besserstellung von Richtern und Kanzlern gegenüber dem (niedriger bezahlten) Gerichtspersonal durch Verzicht auf den Progressionsvorbehalt für die übrigen Einkünfte.