Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Finanzmärkten und ungerechtfertigte Banker-Bonuszahlungen

Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 9. Februar 2010

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

der Senat von Berlin und der Freien Hansestadt Bremen sowie die Landesregierungen von Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage beigefügten Antrag auf eine


einzubringen.
Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 867. Bundesratssitzung am 05. März 2010 zu setzen und die sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit

Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Finanzmärkten und ungerechtfertigte Banker-Bonuszahlungen

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die von öffentlichen Stützungsmaßnahmen Profitierenden, also Banken und Finanzakteure, einen angemessenen Beitrag zur Bewältigung der durch die Bekämpfung der Finanzkrise in den öffentlichen Haushalten entstandenen Lasten erbringen. Es muss sichergestellt werden, dass die Anreizstrukturen für die Banken und diejenigen, die in den Banken tätig sind, nachhaltig so verändert werden, dass eine Wiederholung der Verhaltensweisen, die Ursache der Finanzkrise waren, möglichst ausgeschlossen wird. Der Bundesrat hält dabei wirksame Maßnahmen sowohl auf der Ebene des internationalen und nationalen Finanzsystems selbst als auch auf der Ebene der einzelnen Banken für geboten. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, insbesondere die folgenden Maßnahmen intensiv und zeitnah zu prüfen:

Begründung:

Auf Grund der Bedeutung des Bankensektors für die Weltwirtschaft, insbesondere für eine funktionierende Kreditversorgung und zur Sicherung der Kundeneinlagen wurden zur Bewältigung der Finanzkrise in Deutschland und weltweit Banken mit Milliardenbeträgen gestützt. Nunmehr führt die verbesserte Lage auf den Finanzmärkten offenbar zur Rückkehr zu alten Verhaltensweisen. Die Gewinne der Banken beruhen nicht vorrangig auf realen Kreditgeschäften; es werden wieder unangemessene Boni gezahlt. Dabei werden gerade die im Investmentbanking erzielten Gewinne vielfach nur als Folge der öffentlichen Rettungsaktionen möglich.

Die Banken müssen als von den öffentlichen Stützungsmaßnahmen Profitierende jetzt dazu beitragen, die Lasten der Krisenbekämpfung in den öffentlichen Haushalten zu tragen. Es muss sichergestellt werden, dass die Anreizstrukturen für die Banken und diejenigen, die in den Banken tätig sind, nachhaltig so verändert werden, dass eine Wiederholung der Verhaltensweisen, die Ursache der Finanzkrise waren, möglichst ausgeschlossen wird. Dazu sind wirksame Maßnahmen sowohl auf der Ebene des internationalen und nationalen Finanzsystems selbst, als auch auf der Ebene der einzelnen Banken sowie in Bezug auf die Vergütungsstrukturen innerhalb der Banken erforderlich. Auch andere Länder haben angesichts der Entwicklung der Finanzmärkte Programme zur Bankenregulierung verkündet. Es könnte geprüft werden, ob Vorschläge wie Geschäftsbanken den Eigenhandel und hochriskante Investments zu verbieten oder die Einführung von neuen Größen- und Konzentrationsbeschränkungen für Finanzkonzerne von Deutschland übernommen werden sollten. Das im Antrag aufgeführte Maßnahmenbündel soll aber auch dazu beitragen, international übliche Risikobegrenzungs- und Steuerungsmöglichkeiten auszunutzen, um das Geld der Steuerzahler zu schützen und Banken angemessen an der Finanzierung der öffentlichen Leistungen zu beteiligen.