Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 1 in Drucksache 66/1/06 zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung nehmen:
Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c (§ 72 Abs. 3 BranntwMonG)
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in der Höhe begrenzt sind. In diese Begrenzung sind auch Einsparungen entsprechend der sog. Koch-Steinbrück Liste eingeflossen.
Der Bundesrat akzeptiert diese Begrenzung und unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung zur weiteren Haushaltsstabilisierung und zum effektiven Mitteleinsatz.
Der Bundesrat weist deswegen darauf hin, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung dieser Zielsetzung jedoch insofern nicht entspricht, als die beabsichtigte Streichung des Zuschlags zum Übernahmepreis für Alkohol aus den Rohstoffen Buchweizen, Gerste, Hafer, Weizen und Roggen eine gegenteilige Wirkung haben könnte, denn diese Abfindungsbrennereien sind nicht mit den Kornbrennereien, die aus dem Monopol ausscheiden mussten, vergleichbar. Sie dürfen zudem in aller Regel auch Obststoffe einsetzen, bei denen ein Zuschlag von mindestens 50 % vorgesehen ist. Wenn der Zuschlag für o.g. Rohstoffe also nicht mehr geleistet wird, ist zu erwarten, dass diese Brennereien auf Obststoffe umsteigen diese ggf. auch von außerhalb zukaufen und dann Anspruch auf den höheren Zuschlag von mindestens 50 % haben. Im Ergebnis würde die Regelung "kein Zuschlag für Buchweizen, Gerste, Hafer, Weizen und Roggen" keine Einsparung, sondern noch höhere Aufwendungen zugunsten dieser Brennereien zur Folge haben. In Deutschland sind davon ca. 6000 Brennereien betroffen, entsprechend könnten die Mehraufwendungen bis zu 540.000 € betragen. Zudem ist zu befürchten, dass die betroffenen Brennereien ihre Tätigkeit einstellen, was den Verlust von Beschäftigung und Wertschöpfung in strukturell benachteiligten Regionen zur Folge hätte.
Um der Zielsetzung des Gesetzentwurfs, nämlich der Haushaltsstabilisierung, besser Rechnung zu tragen, regt der Bundesrat an, dass Abfindungsbrennereien, die Alkohol aus den Rohstoffen Buchweizen, Gerste, Hafer, Weizen und Roggen erzeugen jeweils den hälftigen Zuschlag der Obstbrennereien weiter erhalten sollten.