Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Energiestatistikgesetz
(EnStatG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 215. Sitzung am 26. Januar 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/10999 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Energiestatistikgesetzes (EnStatG) - Drucksache 18/10350 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 17.02.17
Erster Durchgang: Drucksache. 550/16 (PDF)

1. § 1 Absatz 2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

"5. über Flüssiggas, Klärgas, Klärschlamm, Tiefengeothermie, Biokraftstoffe, Mineralöl und Mineralölerzeugnisse (§ 7) sowie".

2. § 3 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 6 wird aufgehoben.

3. § 7 wird wie folgt geändert:

4. § 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert: