Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin, den 16. Januar 2012
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Präsident,
in der Stellungnahme der Bundesregierung vom 3. Januar 2011 wurde mitgeteilt, dass derzeit eine Änderung des § 40 LuftVZO geprüft werde. Anbei erhalten Sie die abschließende Stellungnahme.
Mit meinen besten Grüßen
Jan Mücke
Stellungnahme der Bundesregierung
Entschließung des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
Drucksache 816/09(B)
Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates eingehend geprüft. Nach ihrer Auffassung kann auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm die Pflicht zur Vorlage lärmmedizinischer Sachverständigengutachten nicht gänzlich entfallen. Zumindest in Fällen des aktiven Lärmschutzes sowie in besonders gelagerten Einzelfällen kann ein lärmmedizinisches Gutachten erforderlich sein.
In diesem Sinne wäre die Bundesregierung bereit, eine Änderung von § 40 Absatz 2 LuftVZO herbeizuführen. Wie eine schriftliche Abfrage im Anschluss an den Bund-Länder Fachausschuss Luftfahrt Anfang Dezember 2011 ergeben hat, lehnt jedoch die Mehrzahl der Länder eine solche Änderung ab.
Der o.g. Entschließung des Bundesrates kann daher nicht entsprochen werden.