Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Steuerrechts

Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar 2011 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die nachfolgenden Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Steuerrechts folgende Beauftragte:

I. Gremien des Rates

Arbeitsgruppe Steuerfragen
Indirekte Steuern

Mehrwertsteuer

Verbrauchsteuern

Kraftfahrzeugsteuern

Direkte Steuern

II. Gremien der Kommission

Mehrwertsteuer

Weitere Gremien