Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten

Freistaat Thüringen Erfurt, 23. Januar 2018

Der Ministerpräsident

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Die Genehmigung der Beihilfen für EE- und KWK-Anlagen in der Eigenstromversorgung lief zum Jahresende 2017 aus. Die neue Genehmigung der EU-Kommission (EU-KOM) wurde im Dezember 2017 erteilt. Die beihilferechtliche Genehmigung umfasst die Regelung zur Eigenversorgung für Bestandsanlagen. Allerdings gilt die neue Genehmigung nicht für alle Anlagen.

Ausgenommen sind KWK-Anlagen, deren Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014 erfolgte. Zum 31. Dezember 2017 ist die EEG-Eigenversorgungsregelung für diese Anlagen ausgelaufen. Dies hat erhebliche finanzielle Folgen für die Betreiber dieser Anlagen.

Eine fehlende beihilferechtliche Genehmigung hat zur Folge, dass die entsprechende Beihilfe nicht geleistet werden darf. Diese bisher privilegierten KWK-Anlagen müssen somit bereits ab dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage zahlen. Diese gilt solange, bis eine entsprechende Neuregelung der EEG-Umlage für diese Anlagen erfolgt ist und die EU-KOM einer Neuregelung zugestimmt hat.