Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

A. Zielsetzung

Gleichstellung der vom 1. August 2012 bis zum Ablauf des 31. Juli 2017 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung:

Bezeichnung des Prüfungszeug nisses des Theodor-Reuter Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und ElektrotechnikAusbildungsberuf, für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als Industriemechaniker/ IndustriemechanikerinIndustriemechaniker/ Industriemechanikerin
Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker/ WerkzeugmechanikerinWerkzeugmechaniker/ Werkzeugmechanikerin
Abschlussprüfung als Elektroniker/Elektronikerin für BetriebstechnikElektroniker für Betriebstechnik/ Elektronikerin für Betriebstechnik
Abschlussprüfung als Elektroniker/Elektronikerin für Geräte und SystemeElektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
Abschlussprüfung als Mechatroniker/MechatronikerinMechatroniker/Mechatronikerin
Abschlussprüfung als
Informations- und Telekommunikationssystem Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem Elektronikerin
(IT-Systemelektroniker/ IT-Systemelektronikerin)
Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin
(IT-Systemelektroniker/ IT-Systemelektronikerin)

B. Lösung

Gleichstellung der vom 1. August 2012 bis zum Ablauf des 31. Juli 2017 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

E. Erfüllungsaufwand

Mit dem Regelungsvorhaben werden keine Vorgaben geändert oder aufgehoben. Die bisherigen Regelungen werden lediglich um fünf Jahre verlängert. Vor diesem Hintergrund führt das Vorhaben zu keinem zusätzlichen Erfüllungsaufwand.

F. Weitere Kosten

Keine.

Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

Der Chef des Bundeskanzleramtes
Berlin, den 31. Oktober 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu erlassende

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen mit Begründung und Vorblatt.

Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.
Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

Vom ...

Auf Grund des § 50 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:

Artikel 1

Die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1709) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird die Angabe "31. Juli 2012" durch die Wörter "Ablauf des 31. Juli 2017" ersetzt.

2. Dem § 2 wird folgender Satz angefügt:

"Die Gleichstellung gilt auch für Zeugnisse, die vom 1. August 2012 bis zum Ablauf des [einsetzen: Tag der Verkündung dieser Verordnung] erteilt worden sind.

3. In § 3 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter "; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft." ersetzt.

4. Die Anlage (zu § 1) wird wie folgt gefasst:

"Anlage (zu § 1)

Bezeichnung des Prüfungszeug nisses des Theodor-Reuter Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und ElektrotechnikAusbildungsberuf, für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als Industriemechaniker/ IndustriemechanikerinIndustriemechaniker/ Industriemechanikerin
Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker/ WerkzeugmechanikerinWerkzeugmechaniker/ Werkzeugmechanikerin
Abschlussprüfung als Elektroniker/Elektronikerin für BetriebstechnikElektroniker für Betriebstechnik/ Elektronikerin für Betriebstechnik
Abschlussprüfung als Elektroniker/Elektronikerin für Geräte und SystemeElektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
Abschlussprüfung als Mechatroniker/MechatronikerinMechatroniker/Mechatronikerin
Abschlussprüfung als
Informations- und Telekommunikationssystem Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem Elektronikerin
(IT-Systemelektroniker/ IT-Systemelektronikerin)
Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin
(IT-Systemelektroniker/ IT-Systemelektronikerin)

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
In Vertretung

Begründung:

A. Allgemeiner Teil

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 21. Dezember 2011 beantragt, die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1709) weiter zu verlängern.

Das Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik, weist die sachliche und personelle Ausstattung für eine weitere Verlängerung bis zum 31. Juli 2017 auf. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat nach gutachterlicher Prüfung bestätigt, dass die Voraussetzungen für die beantragte Verlängerung gegeben sind.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Die Gleichstellung der erteilten Prüfungszeugnisse wird bis zum 31. Juli 2017 ermöglicht.

Zu Nummer 2 und Nummer 3

Die Geltung der Verordnung wird auf den Ablauf des 31. Juli 2017 befristet.

Zu Nummer 4

Die Übersicht wird dem aktuellen Stand der Ausbildungsberufe des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik angepasst.

Zu Artikel 2

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.

->

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2341:
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft. Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand.

Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.

Dr. Ludewig Lechner
Vorsitzender Berichterstatter